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Guten Tag. Ich hätte mal eine Frage, unsere Nachbarn sind unnormal laut. Wenn wir mal Besuch haben, werden wir immer gefragt, ob die oben am umziehen sind. Und zwar wird, egal zu welcher Zeit, Stühle oder Kleinmöbel hin und her geschoben. Ich schlafe nur mit Oropax, das Problem ist aber unser kleiner Sohn, er ist ein sehr schlechter Schläfer, er schläft sehr oberflächlich und ist leicht wach zu kriegen... ich habe mit der Verwaltung telefoniert und diese hat der Familie einen Brief geschrieben, leider ohne Erfolg... Kann ich was machen, außer ausziehen, was wir machen werden sobald wir was passendes finden... Vielen herzlichen Dank
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Guten Tag. Ich hätte mal eine Frage, unsere Nachbarn sind unnormal laut. Wenn wir mal Besuch haben, werden wir immer gefragt, ob die oben am umziehen sind. Und zwar wird, egal zu welcher Zeit, Stühle oder Kleinmöbel hin und her geschoben. Ich schlafe nur mit Oropax, das Problem ist aber unser kleiner Sohn, er ist ein sehr schlechter Schläfer, er schläft sehr oberflächlich und ist leicht wach zu kriegen... ich habe mit der Verwaltung telefoniert und diese hat der Familie einen Brief geschrieben, leider ohne Erfolg... Kann ich was machen, außer ausziehen, was wir machen werden sobald wir was passendes finden... Vielen herzlichen Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Stefan Stutz
(Admin) Artikel 257f OR schreibt vor, dass Mieter und Mieterinnen einer Wohnung angemessene Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarn nehmen müssen. Diese Formulierung ist jedoch sehr abstrakt und lässt viel Spielraum bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn. Je nach örtlichen Polizeivorschriften oder den Angaben in der Hausordnung gilt eine Nachtruhezeit ab 22.00 Uhr und eine Mittagsruhezeit. Während dieser Zeitabschnitte sollte der Lärm auf Zimmerlautstärke begrenzt sein. Kommt es trotzdem zu einer nicht akzeptablen Lärmbelästigung durch Nachbarn kannst du dich an die Vermieterschaft bzw. die Hausverwaltung wenden und fordern, die Lärmbelästigung durch Nachbarn zu unterbinden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass laute Nachbarn den Hausfrieden stören und gegen die Hausordnung verstossen, droht ihnen die Wohnungskündigung.
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Stefan Stutz
Führe ein Protokoll eine Woche und schreibe auf, wann der Lärm entstand und wie ( deine Eindrücke ). Mache der Verwaltung einen Brief und schreibe dass du dich nach OR257f und ZGB 684 gestört fühlst und du bis zur beseitigung des Lärms eine Mietzinsreduktion verlangst. Dann spurten die ganz schnell 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Jacki Obrist
Hast ja zeugen ( deinen Besuch)
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Anne Marie
ich habe wegen der Polizei ein schlechtes Gewissen, die haben doch besseres zu tun. Und dann denke ich noch, dass sie vielleicht aufhören bis die Polizei kommt, dann stehe ich auch blöd da.
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Valentina Fanelli
Polizei anrufen ! Wenn sie nicht koorperativ sind würd ich auch kein schlechtes gewissen dabei haben !
Und nimm es auf video auf..falls dann die polizei kommt und es dann ruhig ist 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Petra Lienhard
Nochmals bei der Verwaltung melden.Wenn Du in einem Block wohnst,mit den anderen Nachbarn sprechen,und der Verwaltung einen Brief schreiben,mit den Unterschrieften der anderen Mieter.Und wie oben erwähnt Protokoll führen.Ab 22 Uhr Polizei anrufen,ohne schlechtes Gewissen.Lief bei uns im Haus auch so ab.Dann eben mit den Unterschriften,handelte der Vermieter,und sie bekammen die Kündigung.