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Guten Abend zusammen
ich habe man ne Frage, angenommen man ist in einem Anstellungsverhältnis zu 90% - im Dezember ist man für den ganzen Monat zu 70% krankgeschrieben, das heisst, man arbeitet täglich gute 2 Stunden und 12 Minuten. Wenn man Ferien bezieht in der Zeit wo man krankgeschrieben ist, wie viel darf an Ferienstunden / Tagen effektiv angerechnet werden? (zur Info: die Ferien wurden vor x-Monaten eingegeben und die *Ferien* konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht wirklich als erholsam bezeichnet werden.)
vielen Dank für eure Rückmeldung ;o)
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Guten Abend zusammen
ich habe man ne Frage, angenommen man ist in einem Anstellungsverhältnis zu 90% - im Dezember ist man für den ganzen Monat zu 70% krankgeschrieben, das heisst, man arbeitet täglich gute 2 Stunden und 12 Minuten. Wenn man Ferien bezieht in der Zeit wo man krankgeschrieben ist, wie viel darf an Ferienstunden / Tagen effektiv angerechnet werden? (zur Info: die Ferien wurden vor x-Monaten eingegeben und die *Ferien* konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht wirklich als erholsam bezeichnet werden.)
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Carolin Metzler
Wenn du ein arztzeugnis hast, müssen gar keine ferien bezogen werden für die zeit, in der du krank warst
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Sandra Marty
Ja.. Das Arztzeugnis ist auf 70% und nicht 90% (=100%)
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Carolin Metzler
Dann bleibt dir die differenz als ferienbezug
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Brigitte Hess-Bernet
In meinem betrieb werden ferien währen teil-krankheit voll abgezogen. Nur bei 100% krankheit gilt es als krank und nicht als ferien.
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Corinne Hofmann
Das kommt auf dein arztzeugnis an. Attestiert der arzt auf "ferienfähig", so werden alle Ferien 100% abgezogen. Ist es au "ferienunfähig", so werden keine Ferientage berechnet, nur krankheitstage.
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Carolin Metzler
Scheinbar ist sich die lehre in diesem punkt nicht ganz einig: http://www.guidedelemployeur.ch/de/aktualitaeten/detail/article/ferienbe...
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Carolin Metzler
Oder auch hier: http://www.ferienanspruch.ch/krankheit-unfall-vor-oder-waehrend-ferien
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Carolin Metzler
Hier noch die ergänzig für personalrecht kantonale verwaltig zh, demits vollständig isch - das folgt de ussag vode Corinne Hofmann
http://www.pa.zh.ch/internet/finanzdirektion/personalamt/de/dienstleistu...