Guten Abend zusammen
ich habe man ne Frage, angenommen man ist in einem Anstellungsverhältnis zu 90% - im Dezember ist man für den ganzen Monat zu 70% krankgeschrieben, das heisst, man arbeitet täglich gute 2 Stunden und 12 Minuten. Wenn man Ferien bezieht in der Zeit wo man krankgeschrieben ist, wie viel darf an Ferienstunden / Tagen effektiv angerechnet werden? (zur Info: die Ferien wurden vor x-Monaten eingegeben und die *Ferien* konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht wirklich als erholsam bezeichnet werden.)
vielen Dank für eure Rückmeldung ;o)

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Kommentare

Carolin Metzler

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Wenn du ein arztzeugnis hast, müssen gar keine ferien bezogen werden für die zeit, in der du krank warst

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Sandra Marty

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Ja.. Das Arztzeugnis ist auf 70% und nicht 90% (=100%)

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Carolin Metzler

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Dann bleibt dir die differenz als ferienbezug

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Brigitte Hess-Bernet

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In meinem betrieb werden ferien währen teil-krankheit voll abgezogen. Nur bei 100% krankheit gilt es als krank und nicht als ferien.

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Corinne Hofmann

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Das kommt auf dein arztzeugnis an. Attestiert der arzt auf "ferienfähig", so werden alle Ferien 100% abgezogen. Ist es au "ferienunfähig", so werden keine Ferientage berechnet, nur krankheitstage.

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Carolin Metzler

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Scheinbar ist sich die lehre in diesem punkt nicht ganz einig: http://www.guidedelemployeur.ch/de/aktualitaeten/detail/article/ferienbe...

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Carolin Metzler

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Carolin Metzler

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Hier noch die ergänzig für personalrecht kantonale verwaltig zh, demits vollständig isch - das folgt de ussag vode Corinne Hofmann

http://www.pa.zh.ch/internet/finanzdirektion/personalamt/de/dienstleistu...

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