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Guten Abend zusammen. Ich habe heute dieses Arbeitszeugnis zu Gesicht bekommen und bin der Meinung, dass dies eine Frechheit ist. Wie sind das rechtlich aus? Ist dieses Zeugnis in dieser Form vertretbar?
Zu dieser Krankheitssache. Die Mitarbeiterin hat einige Tage vor Urlaubsende Ihre Geschäftsleitung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie Arbeitsunfähig ist. Ihr Arzt war leider ebenso Krankheitsbedingt verhindert und konnte Ihr das Zeugnis erst zwei Wochen später übermitteln. Auch darüber wusste die Geschäftsleitung Bescheid und akzeptierte dies.
ich hoffe auf eure Hilfe.
LG
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Guten Abend zusammen. Ich habe heute dieses Arbeitszeugnis zu Gesicht bekommen und bin der Meinung, dass dies eine Frechheit ist. Wie sind das rechtlich aus? Ist dieses Zeugnis in dieser Form vertretbar?
Zu dieser Krankheitssache. Die Mitarbeiterin hat einige Tage vor Urlaubsende Ihre Geschäftsleitung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie Arbeitsunfähig ist. Ihr Arzt war leider ebenso Krankheitsbedingt verhindert und konnte Ihr das Zeugnis erst zwei Wochen später übermitteln. Auch darüber wusste die Geschäftsleitung Bescheid und akzeptierte dies.
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Kommentare
Mo, 15/10/2018 - 19:23
Robert Schweng
Hanspeter Fahrni Ist ein Zwischenzeugnis. Würde ich anfechten. Ist nicht wohlwollend.
Kathi Čulo Wohlwollen endet bei der Wahrheitspflicht ☝? Wenn dr AN vermehrt sini Pflichta verletzt het, ish dr AG drzua verpflichtet es imna Zügnis z‘erwähna. Wenns natürli nid vermehrt vorkoh ish, oder nid dr Wohrheit entspricht, kann mrs selbstverständlich afechta.
Hanspeter Fahrni Leider gibt es immer mehr Macht seitens AG. Doch sollte der AN nicht alles wortlos annehmen. Dieses Zeugnis kann später bei der Arbeitssuche sehr negative Auswirkungen auf eine Neuanstellung und berufliche Zukunft haben. Mit Rechtsbeistand anfechten. Auf jeden Fall rechtlich vorgehen.
Andreas Thanner Dieses Schreiben ist kein Zeugnis. Da fehlen praktisch alle Merkmale die in einem Zeugnis vorkommen müssen.
Am besten ist es den AG auf seine Pflicht ein rechtlich einwandfreies Zeugnis auszustellen. Sollte er wiederum mit so einem Zettel daherkommen unbedingt die Schlichtungsbehôrde einschalten.
Normalerweise würde ich an dieser Stelle vorschlagen, dass zuerst mittels einem selbst verfassten Zeugnis auf den AG zugegangen werden soll. In diesem Fall erscheint mir dieser Weg jedoch aussichtslos.
Marcel Marty Krankheit gehört nicht in ein Arbeitszeugnis. Und schon gar nicht so. Höchstens bei längeren Ausfällen ist das zulässig...
http://www.hrpraxis.ch/2016/07/mussen-oder-durfen-krankheiten-i.html