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Guten Abend zusammen.
Eine Dame, welche im Marketplace von mir etwas kaufen wollte behauptet felsenfest, sie habe mir das Geld überwiesen. Ich habe aber keine Zahlung erhalten. Habe sie 100 mal aufgefordert mir doch eine Zahlungsquittung zu senden, damit ich es mit meiner Bank anschauen kann. Ihre Bank hatte anscheinend ein Update und es gab zuerst Probleme, nun sei das Geld aber an mich überwiesen.
Auf Nachfrage bei welcher Bank sie denn sei bzw ob sie der Zahlungsauslöser ist bekomm ich immer wieder nur die Drohung morgen Paket, Geld zurück oder Betreibung.
Sie droht mir nun, wenn ich das Paket bis morgen nicht absende will sie ihr Geld zurück und wird mich sonst betreiben.
Die Rede ist von 33 CHF.
Wie sieht es rechtlich aus? Logisch sende ich kein Paket für das ich das Geld nicht erhalten habe.
Habe ich Möglichkeiten die Dame zu stoppen, da sie auch sehr aggressiv schreibt mittlerweile und auch droht.
Einen schönen Abend🤗
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Guten Abend zusammen.
Eine Dame, welche im Marketplace von mir etwas kaufen wollte behauptet felsenfest, sie habe mir das Geld überwiesen. Ich habe aber keine Zahlung erhalten. Habe sie 100 mal aufgefordert mir doch eine Zahlungsquittung zu senden, damit ich es mit meiner Bank anschauen kann. Ihre Bank hatte anscheinend ein Update und es gab zuerst Probleme, nun sei das Geld aber an mich überwiesen.
Auf Nachfrage bei welcher Bank sie denn sei bzw ob sie der Zahlungsauslöser ist bekomm ich immer wieder nur die Drohung morgen Paket, Geld zurück oder Betreibung.
Sie droht mir nun, wenn ich das Paket bis morgen nicht absende will sie ihr Geld zurück und wird mich sonst betreiben.
Die Rede ist von 33 CHF.
Wie sieht es rechtlich aus? Logisch sende ich kein Paket für das ich das Geld nicht erhalten habe.
Habe ich Möglichkeiten die Dame zu stoppen, da sie auch sehr aggressiv schreibt mittlerweile und auch droht.
Einen schönen Abend🤗
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Kommentare
So, 01/09/2019 - 23:12
Robert Schweng
Germaine Jorai Lass dich auf dass gar nicht ein.. kein geld keine ware.. betreibung sofort rechtsvorschlag machen.. problem gelöst
Sarah PierIna Buda Ja sobald si dir eine betreibung sendet..und du es abholst oder empfängst vom pöstler kannst rechstvorschlag einegeben...somit geht es allenfalls vor den friedensrichter..
Mirjam Locher-Heuberger Korrektes Vorgehen wäre: Derjenige, der überwiesen hat, muss bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen.
Da die Dame mit Sicherheit nicht überwiesen hat, wird sie das natürlich auch nicht tun.
Daher: Auf der Plattform melden. Dame blockieren. Fertig.
Eine Betreibung wird nicht erfolgen.
Igbo M'baku Wegen was genau will Sie dann betreiben? Sie kann dich vorliegend unmöglich betreiben. Es sei dann Sie würde geltend machen, dass du das Geld erhalten hast und das Paket nicht schickst
Lejla Smolarová anzeige wegen versuchten betruges 👍🏼vor allem wenns eine "masche" ist.. warum sollte man diese frau nicht zur rechenschaft ziehen?
Igbo M'baku Das ist kein Betrug. Auch kein versuchter. Es fehlt an der Arglist
Ga Ne Igbo M'baku Dumme Frage, wenn es keine Arglist ist, was ist es denn dann? Sie macht es laut der Kommis hier ja immer wieder. Das nennt man Masche, Masche hat System, und es gehört auch Arglist dazu. Nächstenliebe kann es beim besten Willen nicht sein.
Lejla Smolarová Igbo M'baku inwiefern fehlt arglist? sie macht das bösartig und oft 🤷♀️
Igbo M'baku Lejla Smolarová Arglistig ist die Täuschung dann, wenn sich der Täter eines ganzen Lügengebäudes, einer Machenschaft oder einer qualifizierten Lüge bedient.
Bei einem Lügengebäude müssen die Lügen müssen von besonderer Hinterhältigkeit zeugen und derart raffiniert aufeinander abgestimmt sein, dass sich auch das kritische Opfer täuschen lässt.
(Die Aneinanderreihung von mehreren Lügen genügt nicht; „Arglist ist erst anzunehmen, wenn die Lügen von besonderer Hinterhältigkeit zeugen und derart raffiniert aufeinander abgestimmt sind, dass sich auch das kritische Opfer täuschen lässt“, BGE 119 IV 28, 36)
Betrügerische Machenschaften oder Kniffe liegen vor, wenn die Täuschung durch zusätzliche Massnahmen, z.B. gefälschte Urkunden, abgesichert wird (vgl. BGE 133 IV 256, 264)
Eine einfache Lüge ist dann als arglistig (und somit als qualifizierte Lüge) anzusehen, wenn:
der Wahrheitsgehalt der Erklärung für das Opfer entweder gar nicht oder nur mit besonderer Mühe überprüfbar ist (vgl. BGE 125 IV 124, 127 f.)
die Überprüfung des Wahrheitsgehalts für das Opfer nicht zumutbar ist (vgl. BGE 72 IV 126, 128)
der Täter das Opfer von einer Überprüfung abhält (vgl. BGE 72 IV 12, 13) oder
der Täter aufgrund besonderer Umstände damit rechnen kann, dass das Opfer von einer Überprüfung absehen wird (vgl. dazu BGE 107 IV 169, 171)
Da es sich vorliegend um eine einfache Lüge handelt, ohne dass eine der besonderen Voraussetzungen für die Arglist bei der einfachen Lüge vorliegen würde, ist es also vorliegend kein Betrug.