Guten Abend zusammen.

Eine Dame, welche im Marketplace von mir etwas kaufen wollte behauptet felsenfest, sie habe mir das Geld überwiesen. Ich habe aber keine Zahlung erhalten. Habe sie 100 mal aufgefordert mir doch eine Zahlungsquittung zu senden, damit ich es mit meiner Bank anschauen kann. Ihre Bank hatte anscheinend ein Update und es gab zuerst Probleme, nun sei das Geld aber an mich überwiesen.

Auf Nachfrage bei welcher Bank sie denn sei bzw ob sie der Zahlungsauslöser ist bekomm ich immer wieder nur die Drohung morgen Paket, Geld zurück oder Betreibung.

Sie droht mir nun, wenn ich das Paket bis morgen nicht absende will sie ihr Geld zurück und wird mich sonst betreiben.

Die Rede ist von 33 CHF.

Wie sieht es rechtlich aus? Logisch sende ich kein Paket für das ich das Geld nicht erhalten habe.

Habe ich Möglichkeiten die Dame zu stoppen, da sie auch sehr aggressiv schreibt mittlerweile und auch droht.

Einen schönen Abend🤗

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Kommentare

Robert Schweng

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Germaine Jorai Lass dich auf dass gar nicht ein.. kein geld keine ware.. betreibung sofort rechtsvorschlag machen.. problem gelöst

Sarah PierIna Buda Ja sobald si dir eine betreibung sendet..und du es abholst oder empfängst vom pöstler kannst rechstvorschlag einegeben...somit geht es allenfalls vor den friedensrichter..

Mirjam Locher-Heuberger Korrektes Vorgehen wäre: Derjenige, der überwiesen hat, muss bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen.
Da die Dame mit Sicherheit nicht überwiesen hat, wird sie das natürlich auch nicht tun.
Daher: Auf der Plattform melden. Dame blockieren. Fertig.
Eine Betreibung wird nicht erfolgen.

Igbo M'baku Wegen was genau will Sie dann betreiben? Sie kann dich vorliegend unmöglich betreiben. Es sei dann Sie würde geltend machen, dass du das Geld erhalten hast und das Paket nicht schickst

Lejla Smolarová anzeige wegen versuchten betruges 👍🏼vor allem wenns eine "masche" ist.. warum sollte man diese frau nicht zur rechenschaft ziehen?

Igbo M'baku Das ist kein Betrug. Auch kein versuchter. Es fehlt an der Arglist

Ga Ne Igbo M'baku Dumme Frage, wenn es keine Arglist ist, was ist es denn dann? Sie macht es laut der Kommis hier ja immer wieder. Das nennt man Masche, Masche hat System, und es gehört auch Arglist dazu. Nächstenliebe kann es beim besten Willen nicht sein.

Lejla Smolarová Igbo M'baku inwiefern fehlt arglist? sie macht das bösartig und oft 🤷‍♀️

Igbo M'baku Lejla Smolarová Arg­lis­tig ist die Täu­schung dann, wenn sich der Tä­ter ei­nes gan­zen Lü­gen­ge­bäu­des, ei­ner Ma­chen­schaft oder ei­ner qua­li­fi­zier­ten Lü­ge be­dient.
Bei ei­nem Lü­gen­ge­bäu­de müs­sen die Lü­gen müs­sen von be­son­de­rer Hin­ter­häl­tig­keit zeu­gen und der­art raf­fi­niert auf­ein­an­der ab­ge­stimmt sein, dass sich auch das kri­ti­sche Op­fer täu­schen lässt.
(Die An­ein­an­der­rei­hung von meh­re­ren Lü­gen ge­nügt nicht; „Arg­list ist erst an­zu­neh­men, wenn die Lü­gen von be­son­de­rer Hin­ter­häl­tig­keit zeu­gen und der­art raf­fi­niert auf­ein­an­der ab­ge­stimmt sind, dass sich auch das kri­ti­sche Op­fer täu­schen lässt“, BGE 119 IV 28, 36)
Be­trü­ge­ri­sche Ma­chen­schaf­ten oder Knif­fe lie­gen vor, wenn die Täu­schung durch zu­sätz­li­che Mass­nah­men, z.B. ge­fälsch­te Ur­kun­den, ab­ge­si­chert wird (vgl. BGE 133 IV 256, 264)
Ei­ne ein­fa­che Lü­ge ist dann als arg­lis­tig (und so­mit als qua­li­fi­zier­te Lü­ge) an­zu­se­hen, wenn:
der Wahr­heits­ge­halt der Er­klä­rung für das Op­fer ent­we­der gar nicht oder nur mit be­son­de­rer Mü­he über­prüf­bar ist (vgl. BGE 125 IV 124, 127 f.)
die Über­prü­fung des Wahr­heits­ge­halts für das Op­fer nicht zu­mut­bar ist (vgl. BGE 72 IV 126, 128)
der Tä­ter das Op­fer von ei­ner Über­prü­fung ab­hält (vgl. BGE 72 IV 12, 13) oder
der Tä­ter auf­grund be­son­de­rer Um­stän­de da­mit rech­nen kann, dass das Op­fer von ei­ner Über­prü­fung ab­se­hen wird (vgl. da­zu BGE 107 IV 169, 171)
Da es sich vorliegend um eine einfache Lüge handelt, ohne dass eine der besonderen Voraussetzungen für die Arglist bei der einfachen Lüge vorliegen würde, ist es also vorliegend kein Betrug.

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