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Guten Abend
Wie darf man vorgehen, wenn man das Lohnblatt erhält aber den Lohn nicht? Es ist wichtig. Lg
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Kommentare
Fr, 09/02/2018 - 19:46
Sarah Wiederkehr
Mahnen Sie ihn. Klare Verhältnisse werden durch die Erwähnung einer kurzen Zahlungsfrist von drei bis fünf Tagen geschaffen. Läuft die Frist ab und ist keine Kontobewegung ersichtlich, können Sie eine zweite Mahnung nachschicken. Wichtig ist, dass Sie dem Arbeitgeber ankündigen, dass Sie nach ungenutztem Verstreichen der Frist die Arbeit niederlegen werden. Denn wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist, muss der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Und zwar so lange, bis der Lohn überwiesen ist. Dabei bleibt der laufende Lohnanspruch gewahrt, und die verpasste Arbeitszeit ist weder nachzuarbeiten noch auszugleichen.
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitgeber/lohn-fragen-und-antworten-r...
Mo, 12/02/2018 - 11:42
Andreas Georg
Das Vorgehen oben ist gut. Geh zusaetzlich zur AHV und hol Dir einen Auszug, ob der Arbeitgeber die AHB Beitraege bezahlt hat. Falls nein, soforz Strafanzeige wegen Schwarzarbeit einreichen.