Guten Abend,
Müssen die 2 Trennungsjahre (noch Verheiratete Ehepartner) gerichtlich geregelt werden, wen sich ein Ehepartner weigert eine Scheidung einzugehen ? oder können diese 2 Trennungsjahre Stillschweigend ablaufen um dann bei einem Gericht eine Scheidungsklage einzureichen ? Grüsse und Danke im Vorraus

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Kommentare

Robert Schweng

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Karin Aufdemlandzuhause Braucht nicht gerichtlich geregelt werden

Angela Trachsler-Monticelli Wichtig ist aber dass eine klare Trennung vollzogen wird, sonst gilt es nicht

Yvonne Mondesir Frei Das datum an dem ein partner ausgezogen ist gilt als trennungsdatum

Christine Jochim-Kündig Wenn einer von beiden die Trennung nicht will dann ist es ratsam übers Gericht zu regeln wenn einvernehmlich braucht es kein Gericht

Maurice Sobernheim 2 Trennungsjahre müssen nicht mehr sein. Ich bin 15.4.2004 ausgezogen und das Scheidungsurteil datiert vom 12.3.2005.

Markus Meyer Bezüglich der Beweisbarkeit der notwendigen Trennungsjahre kann man die Auszugsanzeige auf der Gemeinde heranziehen

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