Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Abend,
Müssen die 2 Trennungsjahre (noch Verheiratete Ehepartner) gerichtlich geregelt werden, wen sich ein Ehepartner weigert eine Scheidung einzugehen ? oder können diese 2 Trennungsjahre Stillschweigend ablaufen um dann bei einem Gericht eine Scheidungsklage einzureichen ? Grüsse und Danke im Vorraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Abend,
Müssen die 2 Trennungsjahre (noch Verheiratete Ehepartner) gerichtlich geregelt werden, wen sich ein Ehepartner weigert eine Scheidung einzugehen ? oder können diese 2 Trennungsjahre Stillschweigend ablaufen um dann bei einem Gericht eine Scheidungsklage einzureichen ? Grüsse und Danke im Vorraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 7
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 22/04/2019 - 11:48
Robert Schweng
Karin Aufdemlandzuhause Braucht nicht gerichtlich geregelt werden
Angela Trachsler-Monticelli Wichtig ist aber dass eine klare Trennung vollzogen wird, sonst gilt es nicht
Yvonne Mondesir Frei Das datum an dem ein partner ausgezogen ist gilt als trennungsdatum
Christine Jochim-Kündig Wenn einer von beiden die Trennung nicht will dann ist es ratsam übers Gericht zu regeln wenn einvernehmlich braucht es kein Gericht
Maurice Sobernheim 2 Trennungsjahre müssen nicht mehr sein. Ich bin 15.4.2004 ausgezogen und das Scheidungsurteil datiert vom 12.3.2005.
Markus Meyer Bezüglich der Beweisbarkeit der notwendigen Trennungsjahre kann man die Auszugsanzeige auf der Gemeinde heranziehen