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Guten Abend
Ich bin umgezogen, nun fand ich in meinem Briefkasten einen Brief eines Nachbarns, der ein Stockwerk über mir schläft.
In diesem Brief werde ich darum gebeten, das Rauchen auf meinem Balkon ab 22.00 Uhr zu unterlassen, da mein Rauch in dessen Schlafzimmer zieht. Ansosten sähe er sich gezwungen, sich bei der Verwaltung zu beschweren.
Drin rauchen möchte ich nicht, Ärger im neuen Haus aber eigentlich auch nicht.
Darf das Rauchen auf dem Balkon ab einer gewissen Zeit verboten werden? Ich bin ja gerne bereit, ganz draussen zu rauchen, nicht auf meinem Balkon, aber nicht bei jedem Wetter. Könnte die Verwaltung uns deswegen künden?
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Guten Abend
Ich bin umgezogen, nun fand ich in meinem Briefkasten einen Brief eines Nachbarns, der ein Stockwerk über mir schläft.
In diesem Brief werde ich darum gebeten, das Rauchen auf meinem Balkon ab 22.00 Uhr zu unterlassen, da mein Rauch in dessen Schlafzimmer zieht. Ansosten sähe er sich gezwungen, sich bei der Verwaltung zu beschweren.
Drin rauchen möchte ich nicht, Ärger im neuen Haus aber eigentlich auch nicht.
Darf das Rauchen auf dem Balkon ab einer gewissen Zeit verboten werden? Ich bin ja gerne bereit, ganz draussen zu rauchen, nicht auf meinem Balkon, aber nicht bei jedem Wetter. Könnte die Verwaltung uns deswegen künden?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Theoretisch ja... Rauchen auf dem Balkon ist kein Grundrecht, wenn sich dadurch andere Mietparteien vom Geruch belästigt fühlen.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Ich empfehle, an einem Ort zu rauchen wo Sie niemanden belästigen. Dann kann Ihnen auch niemand ans Leder aus rechtlicher Sicht... ?
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Ausser auf dem Balkon kann ich nirgends rauchen, ausser ich gehe ausserhalb der Wohnung, also ganz raus. Und das bin ich zwar bereit zu tun, aber nicht z.B. bei meiner letzten Zigarette vor dem schlafen oder wenn es draussen wie die Hölle stürmt. Dann bevorzuge ich dann doch den Balkon.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Gemäss Hauseigentümerverband wäre Kettenrauchen auf dem Balkon oder das ständige Rauchen von Zigarren und Pfeifen auf dem Balkon ein Verstoss gegen die Rücksichtnahmepflicht, falls sich die Nachbarn bei der Nutzung ihrer Wohnung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt fühlen.
Strenger sind die Beschränkungen der Wohnungsnutzung während der Nachtruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 oder bis 7.00 Uhr. Es kann nicht erwartet werden, dass die sich gestört fühlenden Nachbarn mit geschlossenen Schlafzimmerfenstern schlafen müssen. Somit könnten Ihnen ihre ein bis zwei Zigaretten pro Stunde als Missachtung der Nachtruhe ausgelegt werden. Dies kann im dümmsten Fall die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter zur Folge haben.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Also darf einem während der Nachtruhe das Rauchen verboten werden? Werde da noch einer schlau..
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Kurz: ja.. 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Gaby Nehme
Carrie Fynnan nein, aber es wird verboten, damit den Nachbarn in seiner Nachtruhe zu beeinträchtigen. Immerhin ist das Passivrauchen ungesünder als das Rauchen. Vor allem raucht der Raucher, weil er es will oder (bei Sucht) muss, während der Passivraucher bewusst nicht raucht, weil er weiss, dass das ungesund ist. Und so will er auch nicht von einem Raucher dazu gezwungen werden, sich selber zu schaden, indem er atmet.
Du kannst ja in deiner Wohnung rauchen, dann stinkst du nur dich selber voll.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Gaby Nehme, es kann immer Gründe geben, warum man nicht in einer Wohnung raucht. Und überall sonst wird auch geklagt, wenn wir drinn rauchen, jetzt ist draussen plötzluch auch nicht mehr okay? Ausserdem haben wir dem Nachbar ja zugestimmt. Haben uns dazu bereit erklärt, draussen zu rauchen, nur eben bei Sauwetter nicht. Irgendwo könnte man ja auch auf uns eingehen. Aber egal, mag nicht mehr diskutieren. Bin zu müde dafür. 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Sibylle Steiner
der Balkon gehört zur Wohnung und da können Sie grundsätzlich tun, was Sie möchten. eine "Nachtruhe" von 22 Uhr bis 6 Uhr kann jedoch verlangt werden. hab das eben erst irgendwo gelesen. ich denke nicht, dass man deswegen kündigen kann, es müsste eine für beide Seiten verträgliche Lösung gefunden werden...
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Das ist nicht ganz korrekt.. Es kommt immer auf die Rücksicht an. Rücksichtsloses Verhalten (zu was Kettenrauchen eindeutig zählt) kann zur Kündigung durch den Vermieter führen wegen Verstoss gegen die Rücksichtnahmepflicht
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Sibylle Steiner
https://www.hausinfo.ch/de/home/recht/mietrecht/nutzung/rauchen.html
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
In meinem Fall geht es nicht um Kettenrauchen nach 22.00 Uhr. Ich bin zwar Raucherin, aber mehr als eine Zigarette pro Stunde nehm ich dann doch nicht. Wären vielleicht so alle 1,5h-2h eine Zigarette, wobei ich unter der Woche ja auch zeitig ins Bett gehe, also so gegen Mitternacht..
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Sibylle Steiner
weiss nicht, ob das schon rücksichtslos ist. ich denke das kann man so oder so auslegen. ich würde dem Nachbarn schreiben oder ne Flashe Wein vorbei bringen, ihm mitteilen, dass du den Brief bekommen hast und es dir nicht bewusst war, dass es für ihn unangenehm ist. dann könntest du ihm vorschlagen auf das nächtliche Rauchen auf dem Balkon zu verzichten oder so...
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Walter Büchi
wenn es auf rücksichtloses verhalten des mieters zurück zu führen ist, käme u.u. art. 253 OR bzw. art. 257f OR in betracht und sie könnten vom vermieter eine mietzinsreduktion verlangen !
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Ist es nicht auch mein Grundrecht, auf meinem Balkon rauchen zu dürfen? Oder warum ist das eine ein Grundrecht und das andere nicht?
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Nein, ist es nicht... Das ist rechtlich ziemlich klar geregelt, wenn Sie den ZGB-Artikel studieren.. 😉 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a684
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Zitat: "2 Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht.2"
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Normalerweise gehe ich nicht nach diesem Prinzip, nein. Aber sorry, irgendwo müssen auch Raucher Rechte haben! Wir haben versucht, auf den Herrn eibzugehen. Haben zugestimmt, draussen zu rauchen, was wir gestern Nacht auch so gemacht haben. Unsere Bitte war lediglich, dass wir bei Sauwetter den Balkon vorziehen, er war nicht einverstanden. Draussen, hiess es, Sommer wie Winter bei jedem Wetter.
Heute Morgen hatten wir dann aber wieder einen Brief im Briefkasten. Unsere nächtlichen Ausflüge nach draussen seien zu laut. Das ständige Auf und Zu der Türe würde nerven. Waren genau drei mal raus und rein während drei Stunden.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Andrea Widmer
Ja dann wird es das beste sein, dass Ihr auszieht. Steht ja anscheinend unter keinem guten Stern.
Ich rauche übrigens auch, jedoch stört es mich selber, wenn jemand mein Schlafzimmer vollqualmt. Deshalb rauche ich prinzipiell nicht unter fremden Fenstern.
Denn ich darf nicht von anderen verlangen, dass die bei 36Grad die Fenster schliessen müssen.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Warum sollen wir ausziehen? Wir sind ja bereit, auf den Nachbarn zuzugehen. Ihm scheint nichts zu passen. Mehr als Vorschläge bringen, können wir nicht. Und wir rauchen auch nicht unter seinem Fenster. Wir rauchen auf dem Balkon. Es zieht um das Haus zu ihm hoch. Zumal wir ja nur bei Sauwetter den Balkon nutzen wollen. Versteh grad nicht, weshalb wir nun die Dummen sind..
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Theoretisch könnte allerdings auch Artikel 684 des ZGB bei der Gegenpartei eine Anwendung finden. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a684
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Silvana Siegfried
Das wäre doch der richtige Zeitpunkt um aufzuhören mit rauchen ?
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
nöö
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Robert Schweng
Carrie Fynnan wie wäre es mit einem Verdampfer? 😉
https://www.red-vape.ch/verdampfer-atomizer
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Nicht so mein Ding, aber eine Alternative, für Regentage und nach 22.00 Uhr. 😊 Mein Freund hat bereits einen, werden diesen nun wohl öfter nutzen
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Robert Schweng
Marcel Marty da fällt mir doch noch eine pragmatische Lösung ein und das wäre die Wohnungen zu tauschen! Für den Nachbarn also von oben einen Stock tiefer zu zügeln und Carrie Fynnan soll einen Stock höher! 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Beatrice Zbinden
Da ich genau diesen Ärger nicht wollte hab ich angefangen in der Küche zu rauchen, Fenster offen und Dampfabzug an. Hab zum Glück eine abgeschlossene Küche. So bleibt die restliche Wohnung praktisch unbeschadet und die Küche neu streichen ist nicht sooooo teuer.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Der raucht auf dem Balkon, soweit ich weiss wird in der Wohnung da auch nicht geraucht. Ich rauche Menthol, das scheint er also schon mal nicht zu mögen 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Robert Schweng
Carrie Fynnan
Eine andere pragmataische Lösung wäre:
Wenn er auf dem Balkon raucht und Sie auch:
Versuchen Sie in Erfahrung zu bringen welche Marke er raucht.
Wenn Sie unter ihm die gleiche Marke an Zigaretten rauchen wie er oben, dann wird er es kaum merken. 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Miriam Zahout
Carrie Fynnan ich verstehe dich, das es sehr ärgerlich für dich ist. Aber geh mal einen schritt zurück und schau die situation mit etwas entfernung an. Da wohnt jemand seit jahren jemand in einer wohnung. Plötzlich zieht unten wer neues ein. Der obenwohnende liegt abends im bett und will schlafen und plötzlich zieht rauch ins zimmer. Vieleicht wird dem oben schlecht, oder er bekommt kopfschmerzen oder schlecht luft oder oder oder. Das ist für die obenwohnende person sehr ärgerlich. Bestimmt überlegt die obenwohnende person hin und her ob er was sagen soll. Man will ja nicht gleich beim neuen mieter reklamieren und als böse da stehen.. aber es ist halt das schlafzimmer..
ps: ich bin gelegenheitsraucherin und mein freund raucht 1 päckli am tag. Ich störe mich extrem daran, wenn er am abend vor dem schlafen noch eine raucht und dann "stinkend" ins bett kommt.
Ich will damit nur sagen das ich dich verstehe, das es ärgerlich ist. Du fühlst dich in der neuen wohnung eingeschränkt. Aber denk daran, es gibt auch eine andere seite..
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Carrie Fynnan
Versteh ich voll und ganz. Wir sind auch zu betreffendem Nachbsr hin und haben gesagt, dass wir draussen rauchen, nur eben bei Sauwetter bevorzugen wir den Balkon. Für ihn geht das aber nicht, er ist mit diesem Kompromis nicht einverstanden. Wir sollwn gamz raus
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Alina Epp
Wenn man sich um eine Wohnung bewirbt, wird doch im Formular gefragt ob Raucher oder Nichtraucher. Alles was in diesem Formular steht, ist doch auch rechtlich Gültig nicht? zB auch betreffend Haustiere, es gehört zum Mieter.
Müsste dann nicht im Mietvertrag ein Abkommen stehen, indem das Rauchen eingeschränkt wird um den Mieter zu "Belangen"? Oder in den Hausregeln stehen ergänzend Nachtruhe?
-> reine Interessensfrage ich bin Nichtraucher 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Nein. Es gibt eine sogenannte Rücksichtnahmepflicht, die vorschreibt, dass Du Rücksicht auf andere Mietparteien nehmen musst. Ist meistens auch ein Teil der Hausordnung, die in Miethäusern ausgehângt ist.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Stephan Busch
Sie dürfen dir das Rauchen nicht verbieten , dieses Formular ist nicht rechtlich gültig , Balkon gehört zu deiner Wohnung und somit kannst du da machen was du willst außer kohlegrill weil das wiederum eine Gefahr darstellt . Man kann aber schon drauf achten den anderen damit nicht zu belästigen .
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Marcel Marty
Nein, das ist nicht korrekt.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Robert Schweng
Marcel Marty scheint hier wohl Recht zu haben! 😉
Zitat:
"Strenger sind die Beschränkungen der Wohnungsnutzung während der Nachtruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 oder bis 7.00 Uhr. Es kann nicht erwartet werden, dass die sich gestört fühlenden Nachbarn mit geschlossenen Schlafzimmerfenstern schlafen müssen. Somit könnten dir deine ein bis zwei Zigaretten pro Stunde als Missachtung der Nachtruhe ausgelegt werden. Solltest du aber nur gelegentlich mal in der Nacht eine Zigarette auf dem Balkon rauchen, darf dir daraus kein Strick gedreht werden. Schliesslich verbietet Artikel 684 des Zivilgesetzbuches nur übermässige Emissionen. Die Grenze zur Übermässigkeit ist allerdings nicht eindeutig festgelegt."
Quelle:
http://m.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/10284387
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Jo Schurty
Schreib ihm ein Brief er soll das Fenster ab 22 Uhr schliessen damit du sein schnarchen nicht hören musst das sei Lärmbelastigung ab 22 uhr sollte es ruhig sein.
Mi, 27/09/2017 - 15:50
Robert Schweng
Jo Schurty Touché! 😉