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Gueten abend, meine frage: ist ein vermieter "verpflichtet"ein kellerabteil- od estrichanteil zur verfügung zu stellen für einen hausteil- habe noch nie eine mietwohnung erlebt welche kein kellerabteil dazugehörte,besten dank
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Gueten abend, meine frage: ist ein vermieter "verpflichtet"ein kellerabteil- od estrichanteil zur verfügung zu stellen für einen hausteil- habe noch nie eine mietwohnung erlebt welche kein kellerabteil dazugehörte,besten dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Patrick Fischer
(Admin) Nein, dazu ist ein Vermieter nicht verpflichtet
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Mari Amsler
Hab ich auch schön öfters gesehen, dass es weder keller noch estrich gab ?
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Taynara Nayla
Wir vermieten auch 3 Wohnungen und allr 3 haben keinen Keller und auch keinen Estrich.