Gueten abend, meine frage: ist ein vermieter "verpflichtet"ein kellerabteil- od estrichanteil zur verfügung zu stellen für einen hausteil- habe noch nie eine mietwohnung erlebt welche kein kellerabteil dazugehörte,besten dank

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Kommentare

Patrick Fischer

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(Admin) Nein, dazu ist ein Vermieter nicht verpflichtet

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Mari Amsler

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Hab ich auch schön öfters gesehen, dass es weder keller noch estrich gab ?

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Taynara Nayla

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Wir vermieten auch 3 Wohnungen und allr 3 haben keinen Keller und auch keinen Estrich.

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