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Frage zum Kindergeld:
Da mein Ex Mann selbstständig ist, bekommt er die 200 Franken Kindergeld nicht ausbezahlt sondern wird ihm von einer Jahresrechnung abgezogen. (Weiss gerade nicht mehr welche) muss er mir nun trozdem jeden Monat das Kindergeld ausbezahlen oder darf er es für seine Rechnung behalten?
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Frage zum Kindergeld:
Da mein Ex Mann selbstständig ist, bekommt er die 200 Franken Kindergeld nicht ausbezahlt sondern wird ihm von einer Jahresrechnung abgezogen. (Weiss gerade nicht mehr welche) muss er mir nun trozdem jeden Monat das Kindergeld ausbezahlen oder darf er es für seine Rechnung behalten?
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Kommentare
Mi, 24/01/2018 - 11:29
Markus Meyer
Auf irgendeine Weise erhält er die Kinderzulage (auch wenn es verrechnet wird) also auf deine Frage ein glasklares JA, er muss dir die Kinderzulage zahlen.
Falls er das nicht tut, kannst du ihn sofort betreiben.
Übrigens kannst du - um dem streit auszuweichen - die Kinderzulage auch selber beantragen.
https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/familienzulagen/nicht...
Mi, 24/01/2018 - 11:31
Deborah Wittwer
Er darf es nicht behalten ? er kriegt sie, und das geld gehört den kiddis
Mi, 24/01/2018 - 11:33
Carmen Kainhofer
auf wunsch werden diese auch monatlich ausbezahlt, auch bei selbstständigen
Mi, 24/01/2018 - 11:34
Carmen Kainhofer
und ja , du kannst sie problemlos selber beantragen !
Mi, 24/01/2018 - 12:27
Jessica Breitler
Super. Vielen lieben Dank euch
Mi, 24/01/2018 - 12:37
Sindy Berger
Jessica Breitler uschiii beantrag es selber oder über dein arbeitgeber..bei mir ging des damals problemlos? das geld steht kids monatlich zu