Frage zum Kindergeld:
Da mein Ex Mann selbstständig ist, bekommt er die 200 Franken Kindergeld nicht ausbezahlt sondern wird ihm von einer Jahresrechnung abgezogen. (Weiss gerade nicht mehr welche) muss er mir nun trozdem jeden Monat das Kindergeld ausbezahlen oder darf er es für seine Rechnung behalten?
Danke euch

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Kommentare

Markus Meyer

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Auf irgendeine Weise erhält er die Kinderzulage (auch wenn es verrechnet wird) also auf deine Frage ein glasklares JA, er muss dir die Kinderzulage zahlen.
Falls er das nicht tut, kannst du ihn sofort betreiben.

Übrigens kannst du - um dem streit auszuweichen - die Kinderzulage auch selber beantragen.

https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/familienzulagen/nicht...

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Deborah Wittwer

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Er darf es nicht behalten ? er kriegt sie, und das geld gehört den kiddis

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Carmen Kainhofer

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auf wunsch werden diese auch monatlich ausbezahlt, auch bei selbstständigen

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Carmen Kainhofer

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und ja , du kannst sie problemlos selber beantragen !

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Jessica Breitler

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Super. Vielen lieben Dank euch

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Sindy Berger

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Jessica Breitler uschiii beantrag es selber oder über dein arbeitgeber..bei mir ging des damals problemlos? das geld steht kids monatlich zu

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