Frage zum Familienrecht:

Was bedeuted folgender Satz:

Einem allfälligen Begründungsbegehren sowie einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen

Leider verstehe ich dies nicht richtig.

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Kommentare

Christian Korn

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das du dich beschweren kannst, damit aber nichts mehr hinauszögern kannst

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Robert Schweng

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Eine Beschwerde oder ein Einspruch haben keine aufschiebende Wirkung. Hier hat es einige Texte über sowas: http://www.polyreg.ch/bgeunpub/Jahr_2015/Entscheide_5A_2015/5A.591__2015...

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Manuel Schranz

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Das ist aber nicht immer so. Wie der Bundesgerichtsentscheid von Robert Schweng zeigt, wurde in diesem Fall die aufschiebende Wirkung von der anordnenden Behörde entzogen.

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Manuel Schranz

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Je nach Verfahrensordnung siehts anders aus. Zu beachten ist ebenfalls dass die nächsthöhere Instanz die aufschiebende Wirkung wieder verfügen kann, wenn sie von der Behörde entzogen wurde.

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Manuel Schranz

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Entzug der aufschiebenden Wirkung ist entweder in der Verfahrensordnung festgelegt oder muss sachliche Gründe haben.

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