Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Robert Schweng
(Laie)Schau doch bitte auch mal hier nach:
https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/fr/dokumente/6_iv-revision_erstesmassna...