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Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?
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Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Robert Schweng
(Laie)Schau doch bitte auch mal hier nach:
https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/fr/dokumente/6_iv-revision_erstesmassna...