Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?

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Robert Schweng

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