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Frage an diejenigen welche in der Immobilienverwaltung tätig sind:
Darf die Verwaltung ein Honorar für die Erstellung der Heiznebenkosten verlangen?
Vielen Dank für die Antwort.
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Frage an diejenigen welche in der Immobilienverwaltung tätig sind:
Darf die Verwaltung ein Honorar für die Erstellung der Heiznebenkosten verlangen?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
Ja. 3% der gesamten Abrechnung.
Di, 15/08/2017 - 15:54
Vivienne K. Vincenza
Ja das ist richtig. 3 %