Frage an diejenigen welche in der Immobilienverwaltung tätig sind:

Darf die Verwaltung ein Honorar für die Erstellung der Heiznebenkosten verlangen?

Vielen Dank für die Antwort.

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja. 3% der gesamten Abrechnung.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Vivienne K. Vincenza

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Ja das ist richtig. 3 %

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

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