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FRAGE:
Darf ein Arbeitgeber den Lohn auch erst einen Monat später ausbezahlen?
ANTWORT:
Nein.
Unter dem Begriff „Ausrichtung des Lohnes“ sind im Obligationenrecht in Artikel 323 bis 323b verschiedene Bestimmungen über Zahlungsfristen und Termine, Lohnrückbehalt und Lohnsicherung enthalten. Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Andere Abmachungen sind oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfindung/article/...
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Darf ein Arbeitgeber den Lohn auch erst einen Monat später ausbezahlen?
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Nein.
Unter dem Begriff „Ausrichtung des Lohnes“ sind im Obligationenrecht in Artikel 323 bis 323b verschiedene Bestimmungen über Zahlungsfristen und Termine, Lohnrückbehalt und Lohnsicherung enthalten. Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.
Andere Abmachungen sind oft in Branchen anzutreffen, in denen der Lohn vom Umsatz abhängig ist oder die Abrechnung auf den letzten Tag des Monats nicht fertiggestellt werden kann.
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