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Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???
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Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???
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Kommentare
Mo, 11/03/2019 - 22:49
Robert Schweng
Bruno Leemann Auf den Quote/ Eigentumsanteil der Immobilie. Im Zweifelsfall wird der Eigenkapitalanteil der im Grundbuchamt fixiert ist herangezogen
Leana Tedoldi Herangezogen, d.h. bei einem kauf müsste ich das eigenkapital plus die gewinnsteigerung anhand der quote dem miteigentümer bezahlen?
Birgit Rechsteiner Du möchtest den Anteil deines Miteigentümers kaufen?
Also, Wert und Preis muss nicht dasselbe sein... Auch wenn ein Haus 500'000 Wert hat, kann man es für 300'000 kaufen - Verhandlungsgeschick ist gefragt (man kann übrigens auch 800'000 zahlen dafür und auch das ist noch in Ordnung)... Und dann kommt es auch noch drauf an, welche Bewertung herangezogen wird. Ein Haus hat bei der Bank, der Versicherung, dem Eigentümer und dem Käufer und einer Immobilienschätzung immer ganz andere Werte - und alle können gleichzeitig stimmen...
Leana Tedoldi Birgit Rechsteiner oje oje da kann einem ja der miteigentümer das leben zur hölle machen, weil er einen preis verlangt den ich unmöglich bezahlen kann. daa heisst ich werde sehr viel geld beim anwalt verlieren. schätzen liesseb wir das haus bereits, aber er möcht3 mehr.
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Birgit Rechsteiner Leana Tedoldi tja, jetzt...
seid ihr verheiratet? Dann kann sowas in der Trennungsvereinbarung / Scheidung geregelt werden - dazu wird ja sowieso ein Anwalt heran gezogen.
Seid ihr nicht verheiratet? Was habt ihr denn abgemacht, als ihr das Eigentum gekauft habt? Habt ihr einen Konkubinatsvertrag?
Solche Dinge sind absolut wichtig!!!! Genau da müssen die Dinge geklärt werden, die dir jetzt Kopfweh machen.
Als erstes würde ich aber auch die Bank anfragen, ob du die Hypo alleine tragen kannst - das ist nicht unbedingt gegeben. Wenn nicht, dann würd ich sowieso die ganze Immobilie verkaufen und nach Quote aufteilen - da kann der Andere dann auch verlangen was er will - der Marktpreis hat dann gesprochen. Wenn du es kaufst, ist es eben kein Marktpreis...
(Als Beispiel - die Schätzung des Hauses meiner Eltern ergibt 700'000 - sie wollen es sogar für 400'000 verkaufen und keiner wills....)