Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Frage @all bezüglich Mietzinsdepot
Wie lange darf eine Verwaltung das Mietzinsdepot zurückbehalten? (Auszug am 30.4.19, angeblich sei noch eine Rechnung offen Griff von Store müsste noch geliefert/bezahlt werden, so die Begründung).
Besten Dank
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage @all bezüglich Mietzinsdepot
Wie lange darf eine Verwaltung das Mietzinsdepot zurückbehalten? (Auszug am 30.4.19, angeblich sei noch eine Rechnung offen Griff von Store müsste noch geliefert/bezahlt werden, so die Begründung).
Besten Dank
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 3
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 9 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 20/06/2019 - 00:17
Robert Schweng
Dolores Primavera Grundsätzlich muss das Depot nach 1 jahr nach Auflösung des Mietvertrages ohne Einverständnis des Vermieter freigegeben werden.
Grundsätzlich würde ich sogar behaupten dass die offene Rechnung ohne die nützung des Depots abgeschlossen werden kann. Da du dies ev über deine Hausratversicherung abwickeln kannst.
Frag doch bei denen mal nach