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Frage @all bezüglich Mietzinsdepot
Wie lange darf eine Verwaltung das Mietzinsdepot zurückbehalten? (Auszug am 30.4.19, angeblich sei noch eine Rechnung offen Griff von Store müsste noch geliefert/bezahlt werden, so die Begründung).
Besten Dank
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Wie lange darf eine Verwaltung das Mietzinsdepot zurückbehalten? (Auszug am 30.4.19, angeblich sei noch eine Rechnung offen Griff von Store müsste noch geliefert/bezahlt werden, so die Begründung).
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Kommentare
Do, 20/06/2019 - 00:17
Robert Schweng
Dolores Primavera Grundsätzlich muss das Depot nach 1 jahr nach Auflösung des Mietvertrages ohne Einverständnis des Vermieter freigegeben werden.
Grundsätzlich würde ich sogar behaupten dass die offene Rechnung ohne die nützung des Depots abgeschlossen werden kann. Da du dies ev über deine Hausratversicherung abwickeln kannst.
Frag doch bei denen mal nach