Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Eine Frage, die ich mir schon immer gestellt habe: haben Mahngebühren eine rechtliche Grundlage, anders gefragt, müssen sie aus rechtlicher Sicht bezahlt werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Eine Frage, die ich mir schon immer gestellt habe: haben Mahngebühren eine rechtliche Grundlage, anders gefragt, müssen sie aus rechtlicher Sicht bezahlt werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Do, 31/05/2018 - 14:43
Robert Schweng
Colette Rudin Wenn sie in den AGB's des Rechnungsstellers vermerkt sind, ja. Art. 102, 103. Durch den Verzug hat er einen Schadenersatz zu bezahlen. Dieser Schadenersatz kann diese Mahngebühr sein.
Patrick L. Surber "Ein Verkäufer darf Mahnspesen ab der ersten Mahnung draufschlagen – allerdings nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vorgesehen ist. Laut Gesetz schuldet ein Kunde lediglich einen Verzugszins von fünf Prozent ab der ersten Mahnung."