Eine Frage, die ich mir schon immer gestellt habe: haben Mahngebühren eine rechtliche Grundlage, anders gefragt, müssen sie aus rechtlicher Sicht bezahlt werden?

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Kommentare

Robert Schweng

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Colette Rudin Wenn sie in den AGB's des Rechnungsstellers vermerkt sind, ja. Art. 102, 103. Durch den Verzug hat er einen Schadenersatz zu bezahlen. Dieser Schadenersatz kann diese Mahngebühr sein.

Patrick L. Surber "Ein Verkäufer darf Mahnspesen ab der ersten Mahnung draufschlagen – allerdings nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vorgesehen ist. Laut Gesetz schuldet ein Kunde lediglich einen Verzugszins von fünf Prozent ab der ersten Mahnung."

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