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Eine anonyme Frage:
Ich habe ein Problem resultierend aus falscher Kommunikation zwischen der Arbeitslosenkasse des RAV und dem Betreibungsamt, welches mir fälschlich 100% meines Existenzminimums gepfändet hat und mir nun eine lange Nase dreht. Das Sozialamt bietet mir nun 1000,- für die Miete und 300-400,- als Lebensgrundlage für den Monat Juli. Zurück zu zahlen innert 3 Monaten.
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Ich habe ein Problem resultierend aus falscher Kommunikation zwischen der Arbeitslosenkasse des RAV und dem Betreibungsamt, welches mir fälschlich 100% meines Existenzminimums gepfändet hat und mir nun eine lange Nase dreht. Das Sozialamt bietet mir nun 1000,- für die Miete und 300-400,- als Lebensgrundlage für den Monat Juli. Zurück zu zahlen innert 3 Monaten.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Karin Fo
(Admin) Hier die eigentliche Frage des Fragestellers:
Im grunde möchte ich wissen, wie ich rechtlich vorgehen kann. Es kann ja nicht sein, das Arbeitslosenkasse & Betreibungsamt falsch kommunizieren und mir das Existenzminimum genommen wird..
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Flo Ble
sorry, die Frage kam' von mir. war mir nicht recht sicher ob ich das so publizieren soll ?
Mir wird nun von allen Anlaufstellen eine lange Nase gedreht, das Sozialamt sagt ich könne froh sein das es nun einspringt und mir 'weiterhilft' mit 400,- + Miete.
Aber es kann doch nicht sein, das ich auf die nächsten 3-4 Monate am hintern bin, weil zwischen Betreibungsamt und Arbeitslosenkasse nicht richtig kommuniziert wurde. Und am Ende stehe ich wieder mit deutlichen Folgekosten im Raum, die ich nicht zahlen kann.
An welche öffentlich-rechtlichen Institutionen kann ich mich denn noch wenden? Als einziges auf meinem Zettelchen bleibt mir die unentgeltliche Rechtsauskunft.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Karin Fo
Hast du denn vom Betreibungsamt oder der Arbeitslosenkasse eine Verfügung bekommen? Wenn ja sollte da eine Rechtsmittelbelehrung drauf sein die dich darüber aufklärt, wie du vorgehen kannst
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Flo Ble
Leider garnichts. Habe am Samstag die Abrechnung der Arbeitslosenkasse bekommen, auf der aufgeführt ist wohin das Geld gegangen ist. Am Montag morgen dann an beiden Enden angerufen, der Arbeitslosenkasse kam' das 'komisch' vor, das 100% gepfändet werden sollen, aber mehr auch nicht. Für das Betreibungsamt ist es einfach ein formeller Fehler, der passieren kann, aber nicht mehr Rückgängig gemacht werden kann.
Genau das gleiche hat die Dame von den Sozialen Diensten auch zu hören bekommen und mir so weitergegeben.
Ziemlich Dreist, am Ende haftet wieder der Bürger selbst für Folgekosten.