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darf ein vater als beweislage der einkommensverhältnisse (kinderalimente) eine abgedeckte lohnabrechnung einreichen? ist dies rechtsgültig? brutto und nettolohn nicht ersichtlich!
wer erhält die familienzulagen, auch die behält er für sich, giengen diese nicht an die kinder?
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darf ein vater als beweislage der einkommensverhältnisse (kinderalimente) eine abgedeckte lohnabrechnung einreichen? ist dies rechtsgültig? brutto und nettolohn nicht ersichtlich!
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Kommentare
Mi, 06/12/2017 - 10:07
René von Allmen
Der Richter wird die entsprechenden Unterlagen dann schon einfordern die notwendig sind.
Mi, 06/12/2017 - 12:00
Ciara Gomez
Hallo Barbara Henzer-Brönnimann Du kannst die Famiilienzulagen selber beantragen. Lade Dir einfach das enntsprechende Formular deiner Gemeinde runter. LG ?
https://www.svasg.ch/de/online-schalter/formulare/produkte/fak.php
Mi, 06/12/2017 - 13:11
Ciara Gomez
Barbara Henzer-Brönnimann Antrag auf Kinderzulagen im Kanton Bern.
Dort kannst Du Sie über die AHV Zweigstelle selbst beantragen. Hier das passende Formular:
https://www.akbern.ch/fileadmin/user_upload/form_af_fz1_gesuch_ausrichtu...
Do, 07/12/2017 - 04:40
Beat Ketterer
Ich nehme nicht an , das jemand mit verstand aufgrund nicht ersichtlicher zahlen eine entscheidung fällt . Andererseits ist zur zeit alles möglich in unserem staat .
Do, 07/12/2017 - 12:00
Allma Kiki
Die anderen zahlen sind auf der Lohnabrechnung ersichtlich?
Do, 07/12/2017 - 12:12
Allma Kiki
Betreff Kindrzulage gibt es eine Rangordnung ... siehe Bild ...