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Darf der Vermieter unangekündigt eine Wohnungskontrolle machen?
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Darf der Vermieter unangekündigt eine Wohnungskontrolle machen?
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Kommentare
Mo, 04/06/2018 - 10:21
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Was ist eine Wohnungskontrolle? Bzw. was verstehst du darunter?
Mari Amsler Weiss nicht. Die hausabwärtin (die auch meine kollegin ist) hat mir erzählt, dass si heute mir der verwaltung telefoniert hat und da hat sie das gesagt. Was das genau heisst hat sie nicht erwähnt
Birgit Rechsteiner Kontrolle ob die Wohnung da ist oder in welchem Zustand? ist auch auf Ankündigung nicht erlaubt.
Sagen wir eine 2-Jahres Garaniteabnahme muss einfach angekündigt sein und der Mieter hat die Pflicht, die Wohnung zugänglich zu machen...
Aus diesem Grund ist wichtog, was eine Wohnungskontrolle sein soll...
Sandra Schnelli-Kehrli 24 stunden müsen sie dir zeit geben ausser notfall bei wasserschaden oder so
Huber-Gerber Martina Nein. Er muss 2 Wochen vorher sich ankündigen.
Spuler Alexander Ja schon eher 14 Tage statt 24 Stunden...
Sandra Schnelli-Kehrli https://www.immoscout24.ch/de/c/d/immobilien-magazin/der-vermieter-muss-...