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Bezüglich Mietvertrag
Ich frage für einen bekannten
Wie ist das wenn beide einen mietvertrag unterschrieben haben und nun sind sie getrennt und der eine will ausziehn und die andere partei kann sich die miete aleine nitcht leisten will aber die kündigung nicht unterschreiben
Kann er die wohnung künden auch wenn sie nicht will
Wie kommt er aus dem mietvertrag raus
Weis jemand wie das geht
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Bezüglich Mietvertrag
Ich frage für einen bekannten
Wie ist das wenn beide einen mietvertrag unterschrieben haben und nun sind sie getrennt und der eine will ausziehn und die andere partei kann sich die miete aleine nitcht leisten will aber die kündigung nicht unterschreiben
Kann er die wohnung künden auch wenn sie nicht will
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:44
Ines Dümke
Einfach schriftliche Kündigung an Hausverwaltung oder Vermieter schicken das sie fristgemäß zum nächsten Kündingungstermin aus zieht. Der ex Partner muss seine Einwilligung nicht geben oder unterschreiben.
Di, 15/08/2017 - 15:44
Cécile Heldner
Aber im mietvertrag steht das beide künden müssen
Di, 15/08/2017 - 15:44
Ines Dümke
Da kenne ich mich nicht aus...aber versuchen würde ich es .
Di, 15/08/2017 - 15:44
Annelise Schnyder
Müssen beide kündigen, da beide solidarisch haftbar sind.
Di, 15/08/2017 - 15:44
Annelise Schnyder
Es müssen beide die kündigung unterschreiben, da beide den mietvertrag unterschrieben haben. Wenn er einfach auszieht, bleibt er genau gleich zu seinem anteil haftbar. Es gibt eine möglichkeit übers gericht, aber das ist mit kosten verbunden. In seiner situation würde ich dem vermieter klar machen, dass einer alleine die wohnung nicht halten kann. Eventuell kündigt dann der vermieter die wohnung von sich aus.
Di, 15/08/2017 - 15:44
Cécile Heldner
Ok
Aber das kann doch irgendwie nicht sein ?
Das man da über das gericht gehen muss
Und sie wird die kündigung nicht unterschreiben
Und er will ja auch nicht einfach ausziehn sondern das alles mitrechten dingen zu geht und er nach 3 monaten nichtmehr haftbar ist
Di, 15/08/2017 - 15:44
Annelise Schnyder
Solange nicht beide die kündigung unterschrieben und ein neuer mietvertrag auf nur eine person ausgestellt ist, ist er noch mieter und mithaftbar
Di, 15/08/2017 - 15:44
Robert Schweng
Ihr Bekannter sollte Sie sich am besten an die Schlichtungsstelle Seiner Gemeinde wenden und dort sein Anliegen schildern.
https://www.beobachter.ch/trennung-scheidung/trennung-was-passiert-mit-d...
Di, 15/08/2017 - 15:44
Annelise Schnyder
Kündigen kann er schon, nur nützt ihm das nicht. Der vertrag bleibt und die haftung für die miete auch. Solange die ex-partnerin bezahlt, kein problem, wenn nicht muss er bezahlen. Grundsätzlich gilt: der mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle im mietvertrag aufgeführten personen gemeinsam kündigen.
Di, 15/08/2017 - 15:44
Stephan Busch
Annelise Schnyder hab es grade gelesen geht nur gemeinsam , aber er kann vor Gericht ziehen das geht relativ schnell und die Gemeinschaft wird aufgelöst
Di, 15/08/2017 - 15:44
Annelise Schnyder
Ob das schnell geht, bezweifle ich persönlich. Auf jeden fall wird es kostspielig
Di, 15/08/2017 - 15:44
Stephan Busch
Sorry er muss vor Gericht , aber das geht schnell