Bezüglich Mietvertrag

Ich frage für einen bekannten

Wie ist das wenn beide einen mietvertrag unterschrieben haben und nun sind sie getrennt und der eine will ausziehn und die andere partei kann sich die miete aleine nitcht leisten will aber die kündigung nicht unterschreiben

Kann er die wohnung künden auch wenn sie nicht will
Wie kommt er aus dem mietvertrag raus

Weis jemand wie das geht

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 4

Kommentare

Ines Dümke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Einfach schriftliche Kündigung an Hausverwaltung oder Vermieter schicken das sie fristgemäß zum nächsten Kündingungstermin aus zieht. Der ex Partner muss seine Einwilligung nicht geben oder unterschreiben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Cécile Heldner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aber im mietvertrag steht das beide künden müssen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ines Dümke

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Da kenne ich mich nicht aus...aber versuchen würde ich es .

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Annelise Schnyder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Müssen beide kündigen, da beide solidarisch haftbar sind.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Annelise Schnyder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es müssen beide die kündigung unterschreiben, da beide den mietvertrag unterschrieben haben. Wenn er einfach auszieht, bleibt er genau gleich zu seinem anteil haftbar. Es gibt eine möglichkeit übers gericht, aber das ist mit kosten verbunden. In seiner situation würde ich dem vermieter klar machen, dass einer alleine die wohnung nicht halten kann. Eventuell kündigt dann der vermieter die wohnung von sich aus.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Cécile Heldner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ok
Aber das kann doch irgendwie nicht sein ?
Das man da über das gericht gehen muss
Und sie wird die kündigung nicht unterschreiben

Und er will ja auch nicht einfach ausziehn sondern das alles mitrechten dingen zu geht und er nach 3 monaten nichtmehr haftbar ist

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Annelise Schnyder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Solange nicht beide die kündigung unterschrieben und ein neuer mietvertrag auf nur eine person ausgestellt ist, ist er noch mieter und mithaftbar

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ihr Bekannter sollte Sie sich am besten an die Schlichtungsstelle Seiner Gemeinde wenden und dort sein Anliegen schildern.
https://www.beobachter.ch/trennung-scheidung/trennung-was-passiert-mit-d...

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Annelise Schnyder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kündigen kann er schon, nur nützt ihm das nicht. Der vertrag bleibt und die haftung für die miete auch. Solange die ex-partnerin bezahlt, kein problem, wenn nicht muss er bezahlen. Grundsätzlich gilt: der mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle im mietvertrag aufgeführten personen gemeinsam kündigen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Stephan Busch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Annelise Schnyder hab es grade gelesen geht nur gemeinsam , aber er kann vor Gericht ziehen das geht relativ schnell und die Gemeinschaft wird aufgelöst

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Annelise Schnyder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ob das schnell geht, bezweifle ich persönlich. Auf jeden fall wird es kostspielig

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Stephan Busch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sorry er muss vor Gericht , aber das geht schnell

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)