Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Bald ist es ja wieder Zeit die Steuererklärung auszufüllen :-/
Weis jemand vielleicht, wo man die Kosten für den Kinderhütedienst in der Steuererklärung einsetzten kann?
Angeblich kann man das ja von der Steuer abziehen, ab wo??
Ach ja, ich Wohne im Kanton Zürich 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Bald ist es ja wieder Zeit die Steuererklärung auszufüllen :-/
Weis jemand vielleicht, wo man die Kosten für den Kinderhütedienst in der Steuererklärung einsetzten kann?
Angeblich kann man das ja von der Steuer abziehen, ab wo??
Ach ja, ich Wohne im Kanton Zürich 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Stefan Stutz
Die Kosten können unter gewissen Voraussetzungen als 'Abzug für fremdbetreute Kinder' geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen sind in der Wegleitung zur Steuererklärung unter der Ziffer 24.3 aufgeführt. Der Abzug beträgt max. Fr. 6'000.-- pro Kind und Jahr.
Bei der Bundessteuer ist kein Abzug möglich.
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
ziffer 16.6 in der steuererklärung.... allerdings hab ich max ch 10'100 im kopf....
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
habs geprüft - es sind max chf 10'100 pro kind und jahr
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
und das ganze gilt auch bei der direkten bundessteuer
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Stefan Stutz
Stimmt Carolin Metzler... Mein Post betrifft Winterthur...
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
Stefan Stutz du solltest dein vermeintliches wissen verifizieren, bevor du hier halbwahrheiten verbreitest...
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
das gilt auch für winterthur.... weil winterthur = kanton zürich 😉
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Stefan Stutz
Winterhur scheint anderst abzurechnen... Auf der Kantonal ZH seite steht die 10 100.- wie du erwähnt hast 😊
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Carolin Metzler
Ich vermute eher, dass die irgendeine gesetzesänderung verpasst haben 😉 aus dem grund generell: so sachen im gesetz und nicht irgendwo im internet nachschauen 😉 dann hat man sicher die aktuelle rechtslage...
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Stefan Stutz
Also auf der kantonalen Steuerseite sollte eigentlich schon das korrekte Gesetzt publiziert sein... Scheint sber tatsächlich ein fehler zu sein ??
Fr, 02/06/2017 - 16:56
Maja Sprenger
hab es gerade überprüft, in der Steuer 2014. Dort kann man 10100Fr max. abziehen