Bald ist es ja wieder Zeit die Steuererklärung auszufüllen :-/

Weis jemand vielleicht, wo man die Kosten für den Kinderhütedienst in der Steuererklärung einsetzten kann?
Angeblich kann man das ja von der Steuer abziehen, ab wo??

Ach ja, ich Wohne im Kanton Zürich 😊

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Kommentare

Stefan Stutz

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Die Kosten können unter gewissen Voraussetzungen als 'Abzug für fremdbetreute Kinder' geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen sind in der Wegleitung zur Steuererklärung unter der Ziffer 24.3 aufgeführt. Der Abzug beträgt max. Fr. 6'000.-- pro Kind und Jahr.
Bei der Bundessteuer ist kein Abzug möglich.

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Carolin Metzler

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ziffer 16.6 in der steuererklärung.... allerdings hab ich max ch 10'100 im kopf....

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Carolin Metzler

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habs geprüft - es sind max chf 10'100 pro kind und jahr

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Carolin Metzler

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und das ganze gilt auch bei der direkten bundessteuer

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Stefan Stutz

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Stimmt Carolin Metzler... Mein Post betrifft Winterthur...

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Carolin Metzler

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Stefan Stutz du solltest dein vermeintliches wissen verifizieren, bevor du hier halbwahrheiten verbreitest...

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Carolin Metzler

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das gilt auch für winterthur.... weil winterthur = kanton zürich 😉

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Stefan Stutz

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Winterhur scheint anderst abzurechnen... Auf der Kantonal ZH seite steht die 10 100.- wie du erwähnt hast 😊

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Carolin Metzler

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Ich vermute eher, dass die irgendeine gesetzesänderung verpasst haben 😉 aus dem grund generell: so sachen im gesetz und nicht irgendwo im internet nachschauen 😉 dann hat man sicher die aktuelle rechtslage...

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Stefan Stutz

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Also auf der kantonalen Steuerseite sollte eigentlich schon das korrekte Gesetzt publiziert sein... Scheint sber tatsächlich ein fehler zu sein ??

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Maja Sprenger

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hab es gerade überprüft, in der Steuer 2014. Dort kann man 10100Fr max. abziehen

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