Ausländerrecht

hallo zusammen wer kann mir weiter helfen?frag für meine freundin

sie ist österreicherin und hat c bewilligung welche in diesem jahr neu ausgestellt werden muss.sie arbeitet 40% bei einem headhanter und bezieht für den rest alv-geld.sie hat noch bis ca april2016 anspruch der taggelder. kann sie nachher umterstützung beim sozialamt beantragen (da der lohn von den 40% unter dem existenzminimum ist) oder muss sie die schweiz verlassen?

sie hat sonst immer gearbeitet aber findet einfach nichts

besten dank für eure hilfe!!

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Kommentare

Sara Carracedo Espinosa

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was heisst sie hat C bewilligung welche neu ausgestellt werden muss? hat deine freundin schon die C bewilligung oder beantragt sie einen wechsel von B zu C?

wenn sie schon im besitz einer C bewilligung ist, gibt es keine probleme... ansonsten könnte bei der prüfung des wechsels b zu c verweigert werden und sie müsste noch ein jahr auf die c bewilligung warten.

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Gina Frei

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sie hat schon die c bewilligung seit gut 8,5jahre
super danke dir

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Karin Fo

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Ich schliesse mich da der Frage von Sara Carracedo Espinosa an. Hat sie jetzt schon eine C-Bewilligung oder nicht? Wenn sie schon eine hat, dann verstehe ich nicht wieso diese neu ausgestellt werden muss, denn eine Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt (Art. 34 Abs. 1 AuG).

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Gina Frei

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der ausweis läuft das jahr ab, sie hat die c seit 8,5jahren.

und wie ist das.bekommt sie unterstützung von der sozialhilfe?

der rav berater hat ihr eben gesagt sie muss die schweiz verlassen wenn sie auf das soz gehen muss

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Carola Schindler

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Sie behält die C-Bew. und bekommt Nur einen neuen Ausweis Gina Frei

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Karin Fo

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vorhin hast du gesagt die Bewilligung läuft ab und jetzt sagst du der Ausweis. Was ist es denn jetzt?

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Gina Frei

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es ist einfach auf dem auweiss das datum bis mai 2016 drauf.da du geschrieben hast wegen unbefristet dachte ich es sei wie bei der id das datum ablaufdatum vom ausweis... sie hat die cbewilligung müsste sie fragen weil ich den ausweis nicht bei mir hab

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Karin Fo

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Ja genau so ist es! Eie beim Pass/ID. Es ist nur der Ausweis der abläuft, nicht die Bewilligung. Die Erneuerung ist reine Formsache. So wie bei uns, wenn wir beim Passbüro einen neuen Ausweis erstellen. Die eigentliche Bewilligung läuft nicht ab. Wie ich bereits oben geschrieben habe kann die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) nicht ablaufen, da diese unbefristet erteilt wird!

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Sara Carracedo Espinosa

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die bewilligung läuft ja nach 5 jahren ab und muss verlängert werden... also kein problem

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Karin Fo

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Seit wievielen Jahren lebt deine Freundin schon in der Schweiz?

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Gina Frei

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im gesamten ca 13-14jahren.

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Violeta Viki Djekic

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Ich besitze auch eine C-Bewilligung. Sie wird einfach verlängert. Meine wurde im September verlängert, sie muss sich da keine Sorgen machen.

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Karin Fo

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Ok. Es geht einfach darum, dass gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. c des Ausländergesetzes (AuG) eine Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann, wenn die Ausländerin oder der Ausländer oder eine Person, für die sie oder er zu sorgen hat, dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist. Es stellt sich nun natürlich die Frage, wann eine solche dauerhafte und erhebliche Sozialabhängigkeit vorliegt. Davon ist auszugehen, wenn die betroffene Person während mindestens 2-3 Jahren von Sozialhilfe abhängig war und die Sozialhilfebezüge 80'000.- übersteigen und wen davon auszugehen ist, dass auch in Zukunft Sozialhilfe bezogen wird. Aber auch dann liegt der Entscheid, ob die Niederlassungsbewilligung entzogen werden soll immer noch im Ermessen der Behörden, d.h. ein Widerruf ist nicht zwingend.
Ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist dann nicht mehr möglich, wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer seit mehr als 15 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält (Art. 63 Abs. 2 AuG).

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Carolin Metzler

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Hallo Karin Fontanive gab es nicht letztens mal ein Urteil, dass das limit bei chf 50'00 liegt? Aber das ist ein detail (und ich bin mir auch nicht sicher) - stimme dir sonst aber vollumfänglich zu 😊

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Karin Fo

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Die Zahl stammt aus einem Kommentar zum AuG aus dem Jahre 2012. Wäre natürlich schon möglich, dass es da ein neueres Urteil dazu gibt.

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Carolin Metzler

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Ah ok 😉 ich han numme gmeint, jetzt emal öppis glese zha... Aber ebe - unwichtiges detail 😊

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Carolin Metzler

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«Das Bundesgericht hat 2009 in einem wegweisenden Entscheid die Summe von 50'000 Schweizer Franken als erheblich bestimmt» -> drum wott d'svp das jetzt als gsetz regle, dass denn s'ufenthaltsrecht entzoge werde

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Karin Fo

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Habe nun etwas recherchiert. Habe das mit dem "wegweisenden Entscheid" auch gelesen, aber den dazugehörigen Entscheid konnte ich leider nicht finden. Vielleicht bist du ja erfolgreicher

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