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(Anonym):Wir haben ja zurzeit schimmel und wir haben die miete januar nicht überwiesen. Sie haben uns ein brief gesendet wo drin stand, wenn wir die miete nicht innert 30 tagen überweisen, müssen wir innert 30 tagen draussen sein. ( ist auch unser wunsch) kann die verwaltung uns für schadenersatz anklagen?
Vielen Dank für eure hilfe
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(Anonym):Wir haben ja zurzeit schimmel und wir haben die miete januar nicht überwiesen. Sie haben uns ein brief gesendet wo drin stand, wenn wir die miete nicht innert 30 tagen überweisen, müssen wir innert 30 tagen draussen sein. ( ist auch unser wunsch) kann die verwaltung uns für schadenersatz anklagen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Melii Schaurhofer
Ihr könnt nicht einfach die miete nicht zahlen, die ist weiter geschuldet. Wenn ihr schimmel habt müsst ihr ihnen ein schreiben machen mit einer frist, in der es behoben wird. Ansonsten könnt ihr mietminderung beantragen. Aber wenn ihr auch raus wollt sollte das ja gehen, aber den betrag müsst ihr trotzdem noch zahlen. Blöd gesagt, wenn ihr verfrüht raus wollt wartet ab und zahlt nicht. Kann halt evt. Gleich eine betreibung auslösen im blödsten fall aber ihr wärt raus und könntet dannach gleich zahlen..
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Melii Schaurhofer
Mietminderung oder auf ein sperrkonto einzahlen.. bin aber auch nur laie 😊
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Es geht darum, dass der Fragesteller schnellstmöglich aus dem Haus raus möchte , wegen Kleinkind und Schimmel.
Deshalb haben Sie die Miete wohl nicht eingezahlt!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
Miete wird eingetrieben - und das berechtigterweise bis zum ordentlichen Kündigungstermin... Ihr zahlt dann doppelt Miete!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Die haben einen 5 Jahresvertrag ! :-(
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Melii Schaurhofer
Ja dann werden sie ihm wohl den ganzen betrag schulden ausser sie finden einen nachmieter? Weiss nicht ob einer gestellt werden kann bei einem befristetem verhältnis.. würde anrufen und fragen?
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Fragesteller:
Antwort:
Wir haben ein 6monatiges baby und haben ein ärztliches zeugnis das der schimmel gesundheitsfährdend ist.
Das miethaus ist ein neubau und wurde vom bauleiter angeschaut und gesagt; das ist nicht so schlimm, da kann man drübermalen. Die ganzen fenster sind vom schimmel befallen; seine antwort; ich könne dies jeden tag mit einem feuchten tuch putzen, so käme der schimmel nicht mehr !
Wird sind nicht bereit weiter hier zu wohnen. Leider haben wir ein mehrjahresvertrag unterschrieben. Das geht jetzt schon 1,5 jahre so. Nun hat mein mann die miete januar nicht überwiesen, das endlich etwas gemacht wird!
Nun haben wir den brief erhalten. Wir müssen innert 30tagen die miete überweisen ansonsten werden wir gekündigt! Und käme das ganz recht, da wir raus wollen. Haben aber angst das sie einen schadenersatz einforden und wir über mehrer monate noch die miete überweisen müssen bis sie einen neuen mieter haben.
Kann das möglich sein??
Danke für die hilfe sind wirklich am ende der kräfte und wissen nicht wie weiter !
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Patric Jacob
Danke ! Schlichtungsstelle für mietstreitigkeiten in deinem Kanton.
Sachverhalt schildern und Korrespondenz beilegen. War schon mehrfach im Kanton BL. Die sind Lösungsorientiert
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Patric Jacob
Schimmel ist eine Baggatelle.
Frist setzen und wenn nicht behoben , Schlichtungsstelle für mietstreitigkeiten in deinem Kanton.
Miete sollte überwiesen werden.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Robert Schweng
Ja, und zwar auf ein Sperrkonto !
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
Nur nach ankündigung an den Vermieter und nur ein angemessener %-Satz!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Patric Jacob
Robert Schweng
2 Wochen Frist setzen finde ich angebracht. Um Mängel zu beseitigen
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Daniel M. Vischer
Wenn ihr nicht bezahlt, könnt ihr schon mal Probleme bekommen, mit einer neuen Wohnung zu finden und wenn betrieben wird, sind sie nicht verpflichtet, die Betreibung zu löschen. Mietzins auf Sperrkonto einzahlen und Frist setzen zum Beheben des Schimmels!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Szarusz Martin
Ich musste damals vor den Friedensrichter..
Ich würde auf dem Gericht nachfragen was zu tun ist.
Wahrscheinlich dann über das Gericht ein Sperrkonto errichten und dort die Miete einbezahlen.
So zeigst du, dass du zahlst, sie aber die Miete erst bekommt, ist der Schaden behoben und dann noch Mietminderung verlangen.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Blanca Arni
muss aber nachgewiesen werden,dass der schimmel vom mieter verursacht wurde.ansonsten ist das nicht sein problem. ich empfehle den rechtschutz einzubeziehen.wer nicht mitglied ist beim mieterschutz,muss vorerst einen betrag einzahlen,und dann bekommt man einen termin.