Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Wenn man zu Unrecht von einer Person angezeigt wird, man deshalb unnötige Zeit investieren und von der Arbeit für die Einvernahme weg muss.
Kann man dann eine Entschädigung verlangen?
Vielen Dank.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Wenn man zu Unrecht von einer Person angezeigt wird, man deshalb unnötige Zeit investieren und von der Arbeit für die Einvernahme weg muss.
Kann man dann eine Entschädigung verlangen?
Vielen Dank.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12

Kommentare
Mo, 07/01/2019 - 19:55
Robert Schweng
Thomas Berger Wenns zu Unrächt gsi ish, denn sho. 🤨✌️
Kurt Egli Als beschuldigte Person steht Ihnen, sofern Sie freigesprochen werden oder das Verfahren eingestellt wird, nach Abschluss des Verfahrens eine Entschädigung zu.
Walter Büchi die zusprechung einer angemessenen (d.h. möglicherweise nicht kostendeckenden) parteientschädigung fällt nur dann in betracht, wenn die betreffende partei überwiegend obsiegt oder nur geringfügig unterliegt und die rechtsgenügende darlegung komplizierter sachverhalte und schwieriger rechtsfragen den beizug eines rechtsbeistandes gerechtfertigt hat.