(Anonym):Wenn man zu Unrecht von einer Person angezeigt wird, man deshalb unnötige Zeit investieren und von der Arbeit für die Einvernahme weg muss.
Kann man dann eine Entschädigung verlangen?
Vielen Dank.

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Wenns zu Unrächt gsi ish, denn sho. 🤨✌️

Kurt Egli Als beschuldigte Person steht Ihnen, sofern Sie freigesprochen werden oder das Verfahren eingestellt wird, nach Abschluss des Verfahrens eine Entschädigung zu.

Walter Büchi die zusprechung einer angemessenen (d.h. möglicherweise nicht kostendeckenden) parteientschädigung fällt nur dann in betracht, wenn die betreffende partei überwiegend obsiegt oder nur geringfügig unterliegt und die rechtsgenügende darlegung komplizierter sachverhalte und schwieriger rechtsfragen den beizug eines rechtsbeistandes gerechtfertigt hat.

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