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(Anonym):Wenn man eine Schwangere Frau befristet für zwei Monate anstellt. (Spargelernte). Darf man ihr in der Probezeit kündigen?
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(Anonym):Wenn man eine Schwangere Frau befristet für zwei Monate anstellt. (Spargelernte). Darf man ihr in der Probezeit kündigen?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:53
Birgit Rechsteiner
In der Probezeit darf man immer künden. Nur hat so ein kurzfristiger Vertrag selten eine Probezeit vereinbart.
Di, 15/08/2017 - 15:53
Robert Schweng
Soweit ich weiss: Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, wie er in Art. 336c OR geregelt ist, gilt erst nach bestandener Probezeit. :-(