(Anonym):Wenn man eine Schwangere Frau befristet für zwei Monate anstellt. (Spargelernte). Darf man ihr in der Probezeit kündigen?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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In der Probezeit darf man immer künden. Nur hat so ein kurzfristiger Vertrag selten eine Probezeit vereinbart.

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Robert Schweng

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Soweit ich weiss: Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, wie er in Art. 336c OR geregelt ist, gilt erst nach bestandener Probezeit. :-(

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