Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Wenn man in der Schweiz wohnt (C-Ausweis) und einen deutschen Pass hat, gilt dann bei einem Testament, das man aufsetzt,
das Schweizer oder das deutsche Erbrecht? 🤔
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Wenn man in der Schweiz wohnt (C-Ausweis) und einen deutschen Pass hat, gilt dann bei einem Testament, das man aufsetzt,
das Schweizer oder das deutsche Erbrecht? 🤔
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 22
Archiv
- März 2017 (82)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (91)

Kommentare
Di, 19/11/2019 - 17:18
Robert Schweng
Martin Kaiser Grundsätzlich gilt hier das Erbrecht der Schweiz.
Chi Lan Es kommt darauf an, wo und was zu vererben ist.
Kurt Egli Es ist weiter zu beachten, dass je nach Einzelfall grundsätzlich ein deutsches Gericht zuständig sein kann,
selbst wenn CH-Erbrecht zur Anwendung kommt!
Mehr Informationen dazu sind u.A. hier zu entnehmen:
https://www.drherter.com/erben-in-der-schweiz/schweizer-oder-deutsches-e...