Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Wenn ich z.b meine Arbeitsstelle noch diesen Monat künden möchte, ich die Fristen einhalte aber mein Cheff nächste Woche in den Ferien ist, ist die Kündigung dann Rechtswidrig oder gültig? (Brief würde angenommen werden von jemand anderem)
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Wenn ich z.b meine Arbeitsstelle noch diesen Monat künden möchte, ich die Fristen einhalte aber mein Cheff nächste Woche in den Ferien ist, ist die Kündigung dann Rechtswidrig oder gültig? (Brief würde angenommen werden von jemand anderem)
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Mai 2016 (59)
- Juni 2016 (78)
- Juli 2016 (71)
- August 2016 (140)
- September 2016 (136)
- ‹ vorherige Seite
- 4 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:23
Claudia Burkart
ist rechtens.
Fr, 02/06/2017 - 13:23
Birgit Rechsteiner
Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Kündigung noch diese Woche dem Chef bringen und unterzeichnen lassen (ich kündige immer so - ist viel anständiger als aus dem Nix ein eingeschriebener Brief)
- nächste Woche, wenn der Chef in den Ferien ist kannst du den Brief auch noch einer anderen Person übergeben, die damit zu tun hat (CEO, HR, CFO o.ä.)
- oder du machst ihn eingeschrieben, aber so, dass er wirklich früh genug da ist!
Fr, 02/06/2017 - 13:23
Claudia Burkart
Einschreiben angenohmen gilt die Kündigung.
Fr, 02/06/2017 - 13:23
Natalie Bollhalder-Stricker
Kündigung von der STV des Chefs gültig. Im doffel unterschreiben lassen