Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Wenn ich ein Zeugnis verlange vom Arbeitgeber, wie lange hat er Zeit dafür?
Kann ja nicht ewigkeiten warten oder wie geht das?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Wenn ich ein Zeugnis verlange vom Arbeitgeber, wie lange hat er Zeit dafür?
Kann ja nicht ewigkeiten warten oder wie geht das?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 12/07/2018 - 11:31
Robert Schweng
Armin Moser Am lätschte arbeitstag .
Andreas Thanner Ein (Zwischen)-Zeugnis kann jederzeit verlangt werden. Schlusszeugnisse werden grundsätzlich am letzten Arbeitstag abgegeben. Für die Erstellung eines Zeugnisses gibt es gesetzlich keine Fristen, jedoch sollte dies "zeitnah" geschehen. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass dies innerhalb von 2-4 Wochen geschehen soll.
Erhalten Sie Ihr Zeugnis trotz Aufforderung Ihrerseits nicht, können Sie Klage beim Arbeitsgericht (kostenlos) einreichen.