Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Verleumdung/Rufmord
Guten Morgen
Zu dem Thema hätte ich folgende Fragen:
Wie lange nach dem Vorfall kann man Anzeige erstatten?
Gibt es auch noch andere Mittel um dem einhalt zu gebieten und eventuell eine Richtigstellung/Entschuldigung zu verlangen?
Was passiert falls ich eine Anzeige mache?
Ich möchte keine Beweise hier angeben, sind jedoch vorhanden.
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Verleumdung/Rufmord
Guten Morgen
Zu dem Thema hätte ich folgende Fragen:
Wie lange nach dem Vorfall kann man Anzeige erstatten?
Gibt es auch noch andere Mittel um dem einhalt zu gebieten und eventuell eine Richtigstellung/Entschuldigung zu verlangen?
Was passiert falls ich eine Anzeige mache?
Ich möchte keine Beweise hier angeben, sind jedoch vorhanden.
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten: 5
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 31/05/2019 - 13:57
Robert Schweng
Oliver Derrer Nach Bekanntwerden der Täterschaft hat man drei Monate Zeit einen Strafantrag zu stellen. Danach verfällt die Möglichkeit, ausgenommen es handelt sich um ein Offizialdelikt. Beschränkt wird die Möglichkeit der Anzeige weiter durch die Verjahrungsfristen...
Oliver Derrer Ehrverletzung/üble Nachrede (Art. 173 StgB und Verleumdung (Art. 174 StgB) sind beides Antragsfelikte. Den Tatbestand „Rufmord“ gibt es in der Schweiz nicht da der Ruf eines Menschen nicht im Sinne des Gesetzes „lebt“ und somit auch nicht in skrupelloser Weise getötet werden kann...