(Anonym):Verleumdung/Rufmord

Guten Morgen
Zu dem Thema hätte ich folgende Fragen:
Wie lange nach dem Vorfall kann man Anzeige erstatten?
Gibt es auch noch andere Mittel um dem einhalt zu gebieten und eventuell eine Richtigstellung/Entschuldigung zu verlangen?
Was passiert falls ich eine Anzeige mache?

Ich möchte keine Beweise hier angeben, sind jedoch vorhanden.

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Kommentare

Robert Schweng

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Oliver Derrer Nach Bekanntwerden der Täterschaft hat man drei Monate Zeit einen Strafantrag zu stellen. Danach verfällt die Möglichkeit, ausgenommen es handelt sich um ein Offizialdelikt. Beschränkt wird die Möglichkeit der Anzeige weiter durch die Verjahrungsfristen...

Oliver Derrer Ehrverletzung/üble Nachrede (Art. 173 StgB und Verleumdung (Art. 174 StgB) sind beides Antragsfelikte. Den Tatbestand „Rufmord“ gibt es in der Schweiz nicht da der Ruf eines Menschen nicht im Sinne des Gesetzes „lebt“ und somit auch nicht in skrupelloser Weise getötet werden kann...

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