Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Meine Frage:
Ich arbeite Teilzeit 50% im Verkauf.
Nun fehle ich zwei Tage wegen eines Untersuchs im Spital. Mein Arbeitgeber regelt das so, dass er mir an diesen zwei Tagen frei gibt und mich einfach 50% an den verbleibenden Tagen einplant.
Ist das rechtens?
Mir geht es an diesen zwei Tagen ja nicht gut und das hat ja dan nichts mit FREI zu tun. Einer 100% Angestellten würden diese 2 Tage ja auch bezahlt werden.
Oder muss ich vom Arzt ein Zeugnis verlangen, damit ich diese Tage einfordern kann?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir einen Rat geben könnten. Im voraus vielen Dank?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Meine Frage:
Ich arbeite Teilzeit 50% im Verkauf.
Nun fehle ich zwei Tage wegen eines Untersuchs im Spital. Mein Arbeitgeber regelt das so, dass er mir an diesen zwei Tagen frei gibt und mich einfach 50% an den verbleibenden Tagen einplant.
Ist das rechtens?
Mir geht es an diesen zwei Tagen ja nicht gut und das hat ja dan nichts mit FREI zu tun. Einer 100% Angestellten würden diese 2 Tage ja auch bezahlt werden.
Oder muss ich vom Arzt ein Zeugnis verlangen, damit ich diese Tage einfordern kann?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir einen Rat geben könnten. Im voraus vielen Dank?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 09/11/2017 - 08:57
Thomas Berger
Es kommt drauf an ob man Teilzeit oder Vollzeit arbeitet und was was im Vertrag steht! Man sollte nicht so dringende Untersuchungen ausserhalb der Arbeitszeit machen lassen, wenn es geht.
Do, 09/11/2017 - 10:20
Laura Viglino-Rychener
sie müand äs zügnis ha, denn muess es geschäft da überneh.
Do, 09/11/2017 - 10:28
Peter Spillmann
Wenn Sie einen fixen Einsatzplan haben und die Untersuchung vom Spital aus betrieblichen Gründen so angeordnet wurde ist es klar gleich wie bei einer 100% Stelle.
Sind Ihre Einsätze im Rahmen der 50% aber flexibel oder das Spital hätte Termine in freien Zeiten geben können dann hat Ihr AG nicht prinzipiell unrecht.
Sie unterstehen wie alle Leute der Schadenminderungspflicht, d.h. Sie sind verpflichtet das für die Zeit möglichst keine Leistungen zusätzlich erbracht werden müssen, also zB Taggeldversicherung.
Do, 09/11/2017 - 12:37
Walter Büchi
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gemäss Art. 329 Abs. 3 OR Anspruch auf die «üblichen freien Stunden und Tage», die sogenannte ausserordentliche Freizeit. Damit erhält der Arbeitnehmende das Recht, dringende persönliche Angelegenheiten zu regeln. Neben Arzt- beziehungsweise Zahnarztbesuchen können das Termine bei Behörden oder Familienangelegenheiten sein, die nicht ausserhalb der Arbeitszeit erledigt werden können. Nicht dazu gehören aber beispielsweise dringende Einkäufe sowie die Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen. Diese müssen grundsätzlich ausserhalb der Arbeitszeit in der «üblichen Freizeit» erledigt werden."
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/24122989
Do, 09/11/2017 - 14:20
Robert Schweng
Die Fragestellerin bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten für die Beantwortung ihrer Frage. ♥
Der Beitrag kann geschlossen werden.