Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Kann ich ein Geschenk zurückverlangen, bei Fehlverhalten des Beschenkten? 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Kann ich ein Geschenk zurückverlangen, bei Fehlverhalten des Beschenkten? 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 6
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
So, 05/05/2019 - 15:34
Robert Schweng
Renate Steiger Geschenkt ist geschenkt .
Martin Kaiser Ein Geschenk geht grundsätzlich in den Besitz des Beschenkten über und muss nicht zurückgegeben werden.
Es gibt aber Ausnahmen siehe Link:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/kann-ich-geschenke-zurueckfordern/
Birgit Rechsteiner Nur wenn man verlobt war und die Verlobung gelöst wurde sind (wertvolle) Geschenke rückforderbar. Ansonsten gilt, geschenkt ist geschenkt
Martin Kaiser https://www.justis.ch/rechtstipps/artikel/familie/konnen-geschenke-zuruc...