(Anonym):Kann ich ein Geschenk zurückverlangen, bei Fehlverhalten des Beschenkten? 🙈

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 6

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Renate Steiger Geschenkt ist geschenkt .

Martin Kaiser Ein Geschenk geht grundsätzlich in den Besitz des Beschenkten über und muss nicht zurückgegeben werden.
Es gibt aber Ausnahmen siehe Link:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/kann-ich-geschenke-zurueckfordern/

Birgit Rechsteiner Nur wenn man verlobt war und die Verlobung gelöst wurde sind (wertvolle) Geschenke rückforderbar. Ansonsten gilt, geschenkt ist geschenkt

Martin Kaiser https://www.justis.ch/rechtstipps/artikel/familie/konnen-geschenke-zuruc...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv