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(Anonym):Ich wurde etwa eine Woche vor der kirchlichen Trauung verlassen. Wir sind jedoch fast ein Jahr verheiratet. Nun ist es so, dass er am gleichen Abend noch seine Sachen packte und ich durch meine Eltern erfahren habe, dass er auf die Hochzeit versichte sowie die Scheidung will sowie am Boden zerstört sei und nur noch am weinen war bei seinen Eltern.
Er hat es mir zwar nicht selber gesagt als Erster sondern erst danach, als meine Eltern mich anriefen. Da er die Eltern in die gemeinsame Wohnung mitnahm, um seine Sachen zu packen und mir seine Entscheidung mitteilte, habe ich um Unterstützung von meinen Eltern gebeten, woraufhin mein Vater zu mir kam. Leider war er später in der Wohnung und hat sich dann mit meinem Schwiegervater unterhalten. Anschliessend haben die beiden Väter mit mir geredet. So war auch nichts mehr von der angeblichen Zerschlagenheit meines Mannes zu spühren, im Gegenteil. Er hat dann seine Sachen genommen und ist zu seinen Eltern gefahren.
Ich war natürlich am Boden zerstört sowie mein Kind. So gingen dann seine Eltern und mein Vater auch.
Die Hochzeit wurde natürlich abgesagt. So, nun komme ich zu meiner eigentlich Frage:
Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Er ist ja ausgezogen. Ich habe natürlich noch Kosten von der Hochzeit, da meine Eltern und ich diese 4-6 Tage vorher absagen mussten. Ebenso kann ich nicht einfach zu meinen Eltern gehen, da mein Kind schulpflichtig ist. Auch was die Arbeit und Betreuung betrifft. Ich arbeite am Montag und Dienstag den ganzen Tag. Da ich erst um 18:00 Uhr fertig bin und etwa 30min nach Hause brauche, hat vorhin natürlich mein Mann den Kleinen geholt vom Hort. Mir ist jedoch aufgefallen, dass mein Kleiner extrem Mühe hat, dass er nun zwar Montag und Dienstag schaut, aber auch nur unfreiwillig. Dazu kommt noch, dass wir damals bei der Kesb geprüft wurden, damit er wieder zu mir/uns kommen kann (er war sehr lange bei meinen Eltern, weswegen die Kesb involviert war..dies ist aber ein anderes Thema und erledigt), worauf natürlich die Stabilität versprochen wurde seitens von meinem Mann an die Kesb. Dies hat sich somit also in Luft aufgelöst. Nun habe ich Angst, dass die Kesb kommen könnte und sagen, dass ich nicht mehr geeignet sei, um auf den Kleinen zu schauen (es ist nicht sein Kind).
Auch haben wir keinen Ehevertrag. Er hat sich um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert und der Lohn von mir wird auf sein Konto überwiesen. Nun ist es so, dass er mir vorwirft, ich gebe zu viel Geld aus, was nicht sein kann, denn mehr ausser die Hälfte der Miete, Krankenkasse, Tiefgaragenplatz und alle 3 Monaten Linsen habe ich nicht wirklich viel mehr Ausgaben. Und eine Scheidung will ich ehrlich gesagt nich gleich einwilligen. Es sind also zimlich viele Fragen offen für mich. Er hat auch alle seine Sachen mitgenommen, zum Teil auch von mir. Wie sieht es da aus? Wie ist das mit den Dingen, die während der Ehe gekauft wurden? Er hat ja auch einen viel höheren Lohn. Muss er Unterhalt zahlen, wenn es zu einer Scheidung kommt? Wie geschrieben, wir sind knapp ein Jahr verheiratet.
Sorry für die vielen Fragen und den Umschweifungen. Aber ich bin wirklich etwas verzweifelt. Vielen lieben Dank.
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(Anonym):Ich wurde etwa eine Woche vor der kirchlichen Trauung verlassen. Wir sind jedoch fast ein Jahr verheiratet. Nun ist es so, dass er am gleichen Abend noch seine Sachen packte und ich durch meine Eltern erfahren habe, dass er auf die Hochzeit versichte sowie die Scheidung will sowie am Boden zerstört sei und nur noch am weinen war bei seinen Eltern.
Er hat es mir zwar nicht selber gesagt als Erster sondern erst danach, als meine Eltern mich anriefen. Da er die Eltern in die gemeinsame Wohnung mitnahm, um seine Sachen zu packen und mir seine Entscheidung mitteilte, habe ich um Unterstützung von meinen Eltern gebeten, woraufhin mein Vater zu mir kam. Leider war er später in der Wohnung und hat sich dann mit meinem Schwiegervater unterhalten. Anschliessend haben die beiden Väter mit mir geredet. So war auch nichts mehr von der angeblichen Zerschlagenheit meines Mannes zu spühren, im Gegenteil. Er hat dann seine Sachen genommen und ist zu seinen Eltern gefahren.
Ich war natürlich am Boden zerstört sowie mein Kind. So gingen dann seine Eltern und mein Vater auch.
Die Hochzeit wurde natürlich abgesagt. So, nun komme ich zu meiner eigentlich Frage:
Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Er ist ja ausgezogen. Ich habe natürlich noch Kosten von der Hochzeit, da meine Eltern und ich diese 4-6 Tage vorher absagen mussten. Ebenso kann ich nicht einfach zu meinen Eltern gehen, da mein Kind schulpflichtig ist. Auch was die Arbeit und Betreuung betrifft. Ich arbeite am Montag und Dienstag den ganzen Tag. Da ich erst um 18:00 Uhr fertig bin und etwa 30min nach Hause brauche, hat vorhin natürlich mein Mann den Kleinen geholt vom Hort. Mir ist jedoch aufgefallen, dass mein Kleiner extrem Mühe hat, dass er nun zwar Montag und Dienstag schaut, aber auch nur unfreiwillig. Dazu kommt noch, dass wir damals bei der Kesb geprüft wurden, damit er wieder zu mir/uns kommen kann (er war sehr lange bei meinen Eltern, weswegen die Kesb involviert war..dies ist aber ein anderes Thema und erledigt), worauf natürlich die Stabilität versprochen wurde seitens von meinem Mann an die Kesb. Dies hat sich somit also in Luft aufgelöst. Nun habe ich Angst, dass die Kesb kommen könnte und sagen, dass ich nicht mehr geeignet sei, um auf den Kleinen zu schauen (es ist nicht sein Kind).
Auch haben wir keinen Ehevertrag. Er hat sich um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert und der Lohn von mir wird auf sein Konto überwiesen. Nun ist es so, dass er mir vorwirft, ich gebe zu viel Geld aus, was nicht sein kann, denn mehr ausser die Hälfte der Miete, Krankenkasse, Tiefgaragenplatz und alle 3 Monaten Linsen habe ich nicht wirklich viel mehr Ausgaben. Und eine Scheidung will ich ehrlich gesagt nich gleich einwilligen. Es sind also zimlich viele Fragen offen für mich. Er hat auch alle seine Sachen mitgenommen, zum Teil auch von mir. Wie sieht es da aus? Wie ist das mit den Dingen, die während der Ehe gekauft wurden? Er hat ja auch einen viel höheren Lohn. Muss er Unterhalt zahlen, wenn es zu einer Scheidung kommt? Wie geschrieben, wir sind knapp ein Jahr verheiratet.
Sorry für die vielen Fragen und den Umschweifungen. Aber ich bin wirklich etwas verzweifelt. Vielen lieben Dank.
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Kommentare
Sa, 02/09/2017 - 12:43
Walter Büchi
zunächst mein beileid für sie.
dieser fall ist zu komplex um ihn einfach zu beantworten.
holen sie sich hilfe.
- unentgeltiche rechtsauskunft anrufen, beraten lassen.
- sich einen anwalt nehmen, der im familienrecht fachkundig ist.
sie können mit einem scheidungsurteil/trennungsvereibarung zivilrechtliche forderungen(unterhalt) durchsetzen.
http://www.linker.ch/eigenlink/rechtsauskunft.htm
Sa, 02/09/2017 - 13:13
Walter Büchi
nachtrag: so wie das aussieht wird es auf ein eheschutzverfahren(zgb 171 – 179, zpo 271 – 273) hinauslaufen!
https://www.ehescheidung.ch/trennung-auszug-ehegatte/eheschutz
Sa, 02/09/2017 - 13:28
Robert Schweng
Fragestellerin:
Was bedeutet denn ein Eheschutzverfahren genau? Gibt es da Nachteile für mich?
Sa, 02/09/2017 - 13:41
Walter Büchi
die unterschiede eheschutz/scheidung sind hier sehr gut beschreiben:
https://www.ehescheidung.ch/trennung-auszug-ehegatte/eheschutz/unterschi...
Sa, 02/09/2017 - 13:57
Pati Rychener
Im Eheschutzverfahren wird der Kindesunterhalt (Betreuungsunterhalt und Barunterhalt) durch eine Eheschutzrichterin oder eine Eheschutzrichter festgelegt. Wenn die Existenzminima der Eltern deren Einkommen übersteigen gibt es keinen Ehegattenunterhalt.
Ein nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung ist bei einer nur einjährigen Ehe eher selten geschuldet. Da ein kleines Kind involviert ist, kann es unter Umständen während einer Übergangszeit nachehelichen Unterhalt geben. Aber auch hier immer nur, wenn überhaupt Einkommen zum Verteilen (nach Berechnung der Existenzminima und des Kinderunterhaltes) vorhanden ist.
Ich rate in jedem Fall zum Beizug einer Anwältin oder eines Anwaltes. Wenn die Kosten nicht bezahlt werden können, gibt es noch das Recht zur unetgeltlichen Rechtspflege.
Sa, 02/09/2017 - 14:09
Robert Schweng
Fragestellerin ergänzt:
Das Kind ist nicht seins. Jedoch, wie bereits erwähnt, hat er ein viel höheres Einkommen als ich. Ebenso ist auch Vermögen seiner Seite vorhanden, die während der Ehe sich angesammelt hat. Da ein Hausbau und Kauf in Planung war sowie ein Baugesuch eingereicht, stellt sich mir auch da die Frage, wie das aussieht. Geld ist da zwar noch keines geflossen, jedoch die Hälfte wäre ein Vorerbbezug gewesen, welches auch bereits bei der Bank schriftlich vorliegt. Aber ich selbst besitze kein Vermögen, er jedoch schon. Wie bereits erwähnt, während der Ehe.
Sa, 02/09/2017 - 14:54
Walter Büchi
so sieht es leider aus (unter vorbehalt):
- das vermögen das jeder mit in die ehe bringt ist sein eigengut
- im rahmen einer errungeschaftbeteiligung wir alles was sie gemeisam in der ehe erwirtschaftet haben geteilt.
- wenn das kind nicht seines ist der ex mann nicht für dieses aufkommen sondern der kv
- die dauer der ehe war m.e. zu kurz für einen nachehelichen unterhaltsanspruch
- ein baugesuch wurde nur eingereicht, kein geld ist geflossen
sie sollten sich einen anwalt nehmen, der hat voll akteneinsicht kann sie am besten beraten.
http://www.heiraten.ch/rechtliches/errungenschaftsbeteiligung/index.htm
Sa, 02/09/2017 - 15:28
Mario Milardović
Andreas Mitrevski Damir Corkovic hend ihr nid letsthin im gschäft en ähnliche Fall müesse bearbeite?
So, 03/09/2017 - 03:43
Brigitte Flöer
Meine Kollegin hatte ein sehr guter Anwalt.
Herr Suter aus Wohlen/ AG
So, 03/09/2017 - 09:16
Christina Ammann
Da schon viele Antworten gegeben wurden und ich mich nicht so gut auskenne, würde ich Ihnen raten sich Hilfe zu holen, z.b unentgeltliche Rechtsauskunft.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft, Mut und alles Liebe
Mo, 04/09/2017 - 16:38
Robert Schweng
Die Fragestellerin lässt ausrichten, dass sie allen Ratgebern sehr dankbar ist! ♥