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(Anonym):ich wohne in einem haus mit 2 wohnungen und 3 büros (büros industriezone, rechts und wohnungen wohngebiet links.)
nun war ich in einer finanziellen notlage und habe meine wohnung gekündigt. mein vermieter hat mir dan angeboten in ein büro zu ziehen vorübergehend)
nun weiss ich nicht was ich tun soll ich habe den vertrag bereits unterschrieben. ich möchte auch gerne da wohnen aber anscheinend ist das in der schweiz illegal was ich nicht verstehen kann.
könnte man das büro evt als abwartswohnung nutzngsänderung veranlassen?
sollte ich mich bei jemanden anderen anmelden im gleichen kanton und einfach da wohnen und hoffen das keiner was merkt?
oder direkt an dieser adresse angemeldet bleiben? was macht am meisten sinn was wäre am besten?
vielen dank für die auskunft.
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(Anonym):ich wohne in einem haus mit 2 wohnungen und 3 büros (büros industriezone, rechts und wohnungen wohngebiet links.)
nun war ich in einer finanziellen notlage und habe meine wohnung gekündigt. mein vermieter hat mir dan angeboten in ein büro zu ziehen vorübergehend)
nun weiss ich nicht was ich tun soll ich habe den vertrag bereits unterschrieben. ich möchte auch gerne da wohnen aber anscheinend ist das in der schweiz illegal was ich nicht verstehen kann.
könnte man das büro evt als abwartswohnung nutzngsänderung veranlassen?
sollte ich mich bei jemanden anderen anmelden im gleichen kanton und einfach da wohnen und hoffen das keiner was merkt?
oder direkt an dieser adresse angemeldet bleiben? was macht am meisten sinn was wäre am besten?
vielen dank für die auskunft.
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Kommentare
So, 06/10/2019 - 12:35
Robert Schweng
Kurt Egli Laut 20 min. wäre das zwar aufwändig, aber nicht unmöglich.
Der Eigentümer müsste ein Umnutzungsgesuch stellen.
Dazu muss er in einem Antrag darlegen, dass die zukünftige Wohnung den Bauvorschriften genügt.
https://www.20min.ch/immobilien/news/story/Wie-man-aus-einem-Buero-legal...