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(Anonym):Ich habe eine anonyme Frage : und zwar ich arbeite ja im Gastgewerbe. Habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt und es schien alles in Ordnung. Er hat mir auch alles schön bestätigt. In meiner Kündigungszeit hatte ich aber leider 5 Tage UNFALL. Nun besteht mein Arbeitgeber darauf, dass sich mein Austrittsdatum um 5 Tage nach hinten verschiebt. Ist das erlaubt? Ich habe im L-Gav nichts gefunden.
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(Anonym):Ich habe eine anonyme Frage : und zwar ich arbeite ja im Gastgewerbe. Habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt und es schien alles in Ordnung. Er hat mir auch alles schön bestätigt. In meiner Kündigungszeit hatte ich aber leider 5 Tage UNFALL. Nun besteht mein Arbeitgeber darauf, dass sich mein Austrittsdatum um 5 Tage nach hinten verschiebt. Ist das erlaubt? Ich habe im L-Gav nichts gefunden.
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Kommentare
Mi, 11/04/2018 - 13:23
Robert Schweng
René von Allmen Nein wenn du kündest wird die kf nicht verlängert!
Andreas Thanner Wenn der Arbeitnehmer kündigt endet das Arbeitverhältnis unter allen Umständen auf den gekündigten Termin. Der Arbeitgeber hat in dieser Sache also weder eine Entscheidungsbefugnis noch in irgend einer anderen Form ein Anrecht darauf.
Walter Büchi kündigungsschutz gemäss art. 336c or kommt nur dann zur anwendung, wenn das arbeitsverhältnis durch ordentliche kündigung des arbeitgebers aufgelöst wurde.