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(Anonym)Hilfe, Ich habe ein Problem.
Ich habe mich mit meiner besten Freundin zerstritten. Wir haben zusammen gewohnt. Ich bin letze Woche ausgezogen hab jetzt aber noch ein paar Sachen da. Sie weigert sich mir diese zu geben. Hat die Schlösser gewechselt und mich überall gesperrt. Ich hab wirklich schon alles versucht. Sie weigert sich immernoch mir die Sachen zu geben. Kann ich damit zur Polizei? Bzw. Was kann ich tun das sie mir die Sachen zurückgeben muss. :( Danke im voraus.
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(Anonym)Hilfe, Ich habe ein Problem.
Ich habe mich mit meiner besten Freundin zerstritten. Wir haben zusammen gewohnt. Ich bin letze Woche ausgezogen hab jetzt aber noch ein paar Sachen da. Sie weigert sich mir diese zu geben. Hat die Schlösser gewechselt und mich überall gesperrt. Ich hab wirklich schon alles versucht. Sie weigert sich immernoch mir die Sachen zu geben. Kann ich damit zur Polizei? Bzw. Was kann ich tun das sie mir die Sachen zurückgeben muss. :( Danke im voraus.
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Kommentare
Mo, 09/04/2018 - 10:45
Robert Schweng
Thomas Berger Es müend beide de Mietvertrag chünde,
vorher chunnt sie leider nöd us der Solidarhaftung usse! :-(
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Andreas Thanner Es ist tatsächlich so, dass das Gesetz keinerlei Hilfestellungen bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit Mietverträgen vorsieht. Dem Vermieter kann es egal sein ob ihr noch zusammen seid oder nicht: Er hat in jedem Fall Anrecht auf die volle Miete für diese 24 Monate. Wer von euch wieviel zu der Miete beiträgt ist in diesem Zusammenhang völlig egal.
Du hingegen willst ausziehen und dein Ex will in der Wohnung bleiben. Der Vertrag kann also frühestens nach 24 Monaten gekündigt werden. Danach entscheidet die Verwaltung, ob sie deinen Ex auch als Einzelmieter hier behalten will oder nicht. Verpflichtet dazu ist sie nämlich nicht.
Du könntest jetzt auch einfach die Miete nicht mehr bezahlen. Dann wird der Vermieter sowohl dich als auch deinen Ex betreiben und das Geld eintreiben lassen. Das Amt holt das Geld wo es ist --> ganz unabhängig von eurer Situation. Auch da hättest du nur Ärger.
Er will die Wohnung nicht kündigen? Dann musst du gerichtlich gegen ihn vorgehen: Nur ein Gericht kann in diesem Falle die einfache Gesellschaft gegenüber deinem Ex auflösen. Nicht aber gegenüber deinem Vermieter. Somit wäre im Falle einer Betreibung seitens des Vermieters auch keine Handhabe vorhanden, hingegen aber gegen den Exfreund, welcher dann die volle Miete gemäss Gerichtsbeschluss zahlen müsste, respektive dir den erlittenen Schaden zurückerstatten muss. Aber auch in diesem Beispiel bleibt der Vermieter komplett aussen vor.
Ganz egal wie man es dreht und wendet: Wenn eine Partei die andere blockieren will ist es praktisch unmöglich da raus zu kommen. Es ist zwar kein Trost aber sei dir eines gewiss: Solches passiert in der Schweiz öfters als man denkt!