Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo zusammen.
Kann der Vermieter die Kündigungsfrist für einen Parkplatz selber bestimmen (1Monat), oder muss die Kündigungsfrist 3 Monate sein?
DANKE 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo zusammen.
Kann der Vermieter die Kündigungsfrist für einen Parkplatz selber bestimmen (1Monat), oder muss die Kündigungsfrist 3 Monate sein?
DANKE 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mi, 18/04/2018 - 22:39
Robert Schweng
Thomas Berger Wenn de Parkplatz zunere Wohnig ghört, gilt die glichige Kündigungsfrist wie für die Wohnig. Süscht 2 Wuche. 👌
Pati Rychener Ja 1 Monat passt schon.
Gem. Art. 266e OR beträgt die Kündigungsfrist mind. 2 Wochen.
https://www.suedostschweizimmo.ch/ratgeber/rechtliche-spezialit%C3%A4ten...